Wir sind Mieter eines Hauses und haben vom TÜV Süd und dem Umweltschutzamt (Aufsichtsbehörde WHG) die Aufforderung zur Beseitigung von Mängeln resultierend aus AwSV (§46 Abs. 1 AwSV) - Tankanlagen Prüfung erhalten.
Wir als Mieter tragen die Kosten für die regelmäßige Prüfung der Heizöltankanlage. Soweit ok.
Wie sieht es nun aber mit der Beseitigung von Mängeln aus?
Wir als Mieter sind ja die Betreiber der Anlage.
Müssen auch wir diese Kosten übernehmen und dürfen einen X-beliebigen Fachbetrieb damit beauftragen?
Gibt es eine Mitteilungspflicht des Mangels an den Vermieter?
Hat jemand Erfahrung und kann Auskunft geben.
Vielen lieben Dank