Nebenkosten für Hof bei seperatem Eingang

  • Hallo,

    das Mietshaus in dem ich wohne, ist von zwei Seiten zugänglich. Der Hof links ist nur für mich zugänglich, da ich darüber meine Wohnung betrete. Im Hof rechts habe ich Zugang, da dort z.B. die Mülltonnen stehen.

    Die Nebenkosten des Hof rechts werden nach Wohnfläche auf alle Mieter aufgeteilt.

    Die Nebenkosten des Hof links werden nur mir berechnet (Entsorgung von Niederschlagswasser, Grundsteuer und die Stromkosten für die Hofbeleuchtung) mit der Begründung, dass nur ich diesen Hof benutze. Verglichen wurde es mit der Fläche eines Abstellraums für den auch nur der Mieter Nebenkosten zahlt, der dort Zugang hat.

    Im Mietvertrag steht: "Die Betriebskosten, insbesondere wie nachfolgend spezifiziert, sind als Vorschuss vom Mieter an den Vermieter zu zahlen und werden jährlich mit dem Mieter abgerechnet. 1) Die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstückes, insbesondere Grundsteuer 2) Die Kosten der Wasserversorgung 3) Die Kosten der Entwässerung" usw.
    Ist das so korrekt oder muss der Hof links auch auf alle Mieter verteilt werden?


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • Hallo,

    bei diesem Thema muss man sich anschauen, ob andere Mieter irgend einen theoretischen Nutzen vom Hof links haben, in welcher Form auch immer, z.b. als Lagermöglichkeit, Freizeitaktivitäten, Durchgang zu einem anderen Bereich oder was auch immer. Wenn es dergleichen nichts gibt und der Hof nur für dich allein ist, dann ist es korrekt, dass nur dir die Kosten auferlegt werden.

    Die Frage ist vergleichbar mit dem Thema Aufzug. Ein Mieter, der im Erdgeschoss wohnt, braucht den Aufzug nicht, muss aber trotzdem die Kosten mit tragen, weil er in dem Treppenhausbereich mit wohnt. Im Gegensatz gibt es aber auch Häuser, wo eine Erdgeschoßwohnung einen separaten Eingang von außerhab des Hauses hat. Dieser Mieter hat somit keine Veranlassung, in das Treppenhaus zu gehen. Dieser muss dann die Kosten nicht mit tragen.

  • Es ist also korrekt, dass ich die Oberflächenentwässerung "meines" Hofs alleine zahle, auch wenn er streng genommen im Mietvertrag stehen müsste. Ich werde mit meinem Vermieter wegen dem geringen Betrag natürlich keinen Stress anfangen.

    Danke für die Antwort Fruggel

  • Die Betriebskosten sind laut Gesetz nach dem Verhältnis der Wohnfläche umzulegen, mit Ausnahme von verbrauchsabhängigen Kosten und sofern im Vertrag kein anderer Umlagemaßstab vereinbart ist. Sollte der Vermieter also die Fläche des Hofs heran gezogen haben, wäre das so oder so falsch. Der Vermieter zahlt ja selbst an die Gemeinde das Oberflächenwasser nicht für eine freie Fäche, sondern für die Dachflächen. Denn von den Dächern fließt das Wasser über die Dachrinnen in die Kanalisation und das ist der Sinn und Zweck dieser Kosten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!