Unsere erste Wohnung

  • Hallo liebe Mitglieder, ich bin neu hier und habe ein paar Fragen zwecks unserer ersten Wohnung.

    Ich ziehe zum ersten mal aus und kenne mich nicht wirklich mit den Gesetzten etc. aus.

    Ich habe Anfang April die Wohnung besichtet und am nächsten Tag den Schlüssel erhalten. Der Vermieter meinte ich soll Renovieren und sagen wann ich einziehe.

    Es mussten alle Wänder neu tapeziert werden (Die wo drin waren, waren einfach zu alt und das sah man auch). Eine Wand musste neu gezogen werden, daher konnte man in 2 Räumen auch nicht damit beginnen. Das Bad war deckenlos (wasserschaden) und es war doch tatsächlich Tapete im Bad vorgesehen (war jedoch nicht angebracht, also nackte Wand). In allen Räumen waren keine Sockelleisten.

    Ich konnte ab 12 April anfangen zu tapezieren, da die Wand erst da fertig wurde. Im Bad wurde die Decke erst am 13 April fertig angebracht (Gipsdecke, eine Mischung aus grün und weis)...Sockelleisten fehlen bis heute noch.

    Ich musste das Bad komplett selbst streichen, ist das normal? Es war ja wirklich rohbaumäßig.

    Möbel kann ich nicht aufbauen da überall die Sockelleisten fehlen (sonst muss ich wieder alles verschieben...)

    Gestern bekam ich nun auch den Vertrag, und da steht jetzt Mietbeginn 15 April.

    Auf die Frage warum das jetzt der 15 ist kam die Antwort ja wir sind mit unseren Leistungen am 13 April fertig gewesen.


    Ist das Richtig? Sockelleisten fehlen immer noch...und ich habe mehrmals erwähnt das ich diese benötig damit ich die Möbel aufbauen kann.

    habe ich einen sch*** Vermieter erwischt oder bin ich zu Anspruchsvoll?

  • Sie haben den Mietvertrag für eine unfertige Wohnung unterschrieben. Und jetzt beschweren Sie sich über Ihren Vermieter. Das ist doch wohl der falsche Weg.

    Wenn Sie sich Arbeiten aufs Auge drücken lassen, die eigentlich zu einer bezugsfähigen Wohnung gehören, dann ist es Ihre Schuld. Was wollen Sie im Nachhinein unternehmen, wenn schon die Unterschrift unter dem Mietvertrag für diese Bruchbude ein Fehler war?

    Lesen Sie sich mal durch dieses Lexikon, damit Ihre nächste Wohnungsanmietung nicht wieder zum Fiasko wird:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Auch wäre die Mitgliedschaft in einem Mieterverein keine schlechte Investition. Von dort erhalten Sie dann nämlich das Wissen, das Ihnen völlig fehlt.

  • Verlangen kann man viel, aber haben Sie nicht gelernt, wie man NEIN sagt? Man hat Sie bei der Renovierung der Wohnung heftig über den Tisch gezogen, darum versucht man es immer wieder.

    Das hat nichts damit zu tun, dass Sie im Mietrecht nicht bewandert sind, sondern damit, dass die Gegenseite der Meinung ist, dass Sie eine Kuh sind, die man melken kann.

    Sie sollten sich besser eine Wohnung suchen, die bezugsfertig ist. In dieser werden Sie nicht glücklich!

  • Sie sollten sich besser eine Wohnung suchen, die bezugsfertig ist. In dieser werden Sie nicht glücklich!

    er wird ja jetzt nicht nachdem er in die wohnung bereis zeit und arbeit investiert hat sich eine neue wohnung suchen.

    Möglichkeit 1) die Wohnung trotzdem nehmen

    Möglichkeit 2) die Wohnung in den Ursprungszustand versetzen und persönliche Genugtuung erfahren

  • Dazu fällt mir nur der bekannte Spruch ein: Lieber ein Ende mit Schrecken, als Schrecken ohne Ende.

    Hier werden junge Mieter vom Vermieter nicht für voll genommen, eher als Kuh, die man melken kann, betrachtet. Und solch ein Mensch soll sich ändern, damit es ein friedliches Zusammenleben geben wird?

  • Hallo flipool,
    wenn Sie noch nichts unterschrieben haben, sollten Sie es auch nicht ueberstuertzen. Von den Tag an wo Sie die Schluessel vom Vermieter fuer die Wohnung erhalten haben, beginnt in der Regel ein Mietverhaeltnis. Somit hat Ihr Vermieter Ihnen eventuell eine "Mietentschaedigung" fuer Ihre Renovierung gegeben (Anfang April bis 15. April) Achten Sie darauf das Ihr Vermieter Ihnen schriftlich den Zustand (vor der Renovierung) der Wohnung im Uebergabeprotokoll bestaetigt. Mit einen entscheidenen Vermerk im Mietvertrag das Sie bei Auszug die Wohnung nicht renovieren muessen, koennen Sie sich weitere Kosten ersparen.
    Die fehlenden Sockelleisten am besten im Uebergabeprotokoll vermerken mit Datum wann diese vom Vermieter angebracht werden. (Unterschrift vom Vermieter nicht vergessen)
    Sie haben die Aufgaben der Renovierung uebernommen und somit mit kann es schwierig sein, das Sie dafuer entschaedigt werden. Die oben genannten Tipps sind fuer die "Zukunft".

    Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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