Fristlose Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Hallo Zusammen.

    Wir haben am 21.01.2020 einen Mietvertrag zum 01.05 unterschrieben. Gestern war die fristlose Kündigung wegen Eigenbedarf im Briefkasten. Wir haben natürlich bereits unsere jetzige Wohnung gekündigt. Jetzt haben wir noch 2 Monate Zeit uns eine neue zu suchen. Auch wenn es nicht relevant ist, aber wir haben ein 3 Monate altes Baby. Kann man Schadensersatz geltend machen. Was sind unsere Rechte?

  • Hallo,

    eine fristlose Kündigung aus Eigenbedarf ist nicht möglich. Es wäre nur eine ordentliche Kündigung möglich aus Eigenbedarf und da müsste man schauen, was der genaue Grund ist, denn wenn der Eigenbedarf vorhersehbar war, fällt eine Kündigung weg.

    Sofern die Kündigung wirksam war, habt ihr keinerlei Rechte, ihr könntet die Wohnung von 01.05 bis zum 01.06 bewohnen. Nur wenn euch das verweigert wird könnt ihr Schadensersatzforderungen geltend machen. Sofern die Kündigung unwirksam ist, könnt ihr dauerhaft in die Wohnung erstmal einziehen. Solltet ihr Dispositionen machen aufgrund der unwirksamen Kündigung können unter Umständen auch Schadensersatz geltend gemacht werden.

    Sowohl die Kündigung als auch der Schadensersatzanspruch ist aber von den genauen Umständen abhängig und müsste geprüft werden.

    Ich habe außerdem den Titel angepasst.

  • Aufgrund von Eigenbedarf kann man nur mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Damit würde sich eine Kündigungfrist ergeben von 01.03-01.06.

  • und man kann schon vor Mietbeginn kündigen

    Ja, das ist grundsätzlich möglich. Als Mieter kann man das auch.

    Aber darkshadow oben schon geschrieben hat ist bei dir der wesentliche Punkt, ob der Vermieter den Eigenbedarf vielleicht schon bei Vertragsschluss hätte absehen zu können. Das müsstest du aber mit einem Anwalt klären. Wenn der Anwalt dieser Ansicht ist, dann kann die Kündigung unwirksam sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!