Fristlose Kündigung

  • Hallo, ich sollte ein Kautionskonto einrichten für die Wohnungsbaugesellschaft und bis zum 17.02.2020 die 996,00 € einzahlen.

    das habe ich am 13.02.2020 gemacht, leider war ich auf Montage und als ich heute mein Briefkasten besucht habe habe ich eine Fristlose Kündigung drin gehabt, und mir Natürlich das Wochenende versaut ;(

    ich war wie gesagt am 13.02 bei der Bank und die meinten ich muss nix weiter machen die schicken das zur Wohnungsbaugesellschaft, also dachte ich mir gut dann ist das ja erledigt, aber anscheinend ja nicht, wenn ich da Dienstag hingehe und die sehen das das Konto am 13.02 eröffnet wurde und eingezahlt wurde, können die diese Fristlose Kündigung zurücknehmen ? bin mir jetzt total unsicher was passiert ;(

    das stand in dem brief.

  • Die fristlose kündigen kann durch Zahlung der Rückstände geheilt werden, die ordentliche Kündigung nicht.

    Woher stammt diese Frist zum 17.02.? Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Vermieter? Üblicherweise ist die Kaution in drei Raten und damit in den ersten drei Monaten fällig.

  • sie haben mir damals als ich eingezogen bin gesagt das ich mir zeit lassen kann bis max 17.2 als ausmahne. dann ist Anfang Februar eine Erinnerung gekommen das bis zum 17.2 gezahlt werden muss. das habe ich dann am 13.2 gemacht. also habe ich noch eine chance ?

  • das habe ich dann am 13.2 gemacht. also habe ich noch eine chance ?

    Wie Schweinchenfan bereits erwähnte gibt es grundsätzlich die Möglichkeit die fristlose Kündigung unwirksam zu machen, sobald die Zahlungsrückstände beglichen werden. Das ergibt sich aus § 569 2a BGB.

    Ob du überhaupt im Verzug bist, wird sich danach richten, ob die Eröffnung des Kautionskonto ausreichend ist oder aber die Übergabe notwendig war. Das ergibt sich nur aus dem Vertrag, so dass das hier nicht beurteilt werden kann.

    Problematisch ist weiterhin das hilfsweise ordentlich gekündigt worden ist. Hier muss man schauen, ob die ordentliche Kündigung wirksam ist, auch wenn du den Zahlungsrückstand beglichen hast.

    Du solltest erstmal den Vermietern erläutern das du rechtzeitig gezahlt und eröffnet hast und dann wenn die an der Kündigung festhalten einen Anwalt damit beauftragen die Kündigungen zu prüfen.

  • okay, naja ich werde Montag mal zur Bank mal sehen was die sagen, und Dienstag mal zur Wohnungsbaugesellschaft leider haben die nur Dienstags auf, mal sehen was die machen können wenn nicht... ist das halt so... ;( eröffnungsdatum des Kautionskonto ist ja der 13.2

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