Ich habe meinen Mietvertrag zum 30.7.2018 gekündigt und um den Jahreswechsel die Betriebskostenabrechnung für 2018 erhalten. Es ergibt sich ein Guthaben für mich, außerdem hat der Vermieter einen Teil der Kaution einbehalten. Im ersten Schreiben des Vermieters war ein Rechenfehler, da nur ein Teil meiner Vorauszahlung berücksichtigt wurde. Ich habe darauf mit einer Korrektur geantwortet und auch den Rest der Kaution eingefordert. Im nächsten Schreiben des Vermieters wurde der Rechenfehler korrigiert, die Kaution wurde nicht erwähnt und der Vermieter fragt nach meinen Kontodaten, die in meinem Brief angegeben waren. Ich habe darauf einen erneuten Brief geschrieben, der Vermieter hat auch diese zweite Frist zur Rückzahlung verstreichen lassen.
Frage: Welche Druckmöglichkeiten gegenüber dem Vermieter habe ich? Kann ich Mahngebühren erheben?