Ich habe bei wikipedia das Rechtsprinzip des Schuldnerverzug gefunden, der auch eine Verzugspauschale von 40 Euro beinhaltet. Allerdings habe ich an anderer Stelle gefunden, dass das nur bei Käufen von Gütern oder Dienstleistungen anwendbar ist, so dass ich das hier nicht verwenden kann.
Heißt das, bei einer Rückzahlung von Betriebskosten wie hier ergeben sich keinerlei Konsequenzen für den Vermieter, wenn er das bewusst immer weiter verschleppt?
Vielen Dank.