Nebenkost. Abrechnung mit nicht geeichten Wasserzählern

  • Hallo,

    wie verhält sich das mit der Eichung von Wasserzählern?

    Bei uns ist ein Hauptwasserzähler vom Wasserversorger der 2009 eingebaut wurde ind bis 2015 geeicht ist.

    Die Wasserzähler unsere Wohnung (WWZ u. KWZ) sind aber 2003 eingebaut und geeicht wurden, also seit min. 2 Jahren nicht geeicht. Hab mal ein Bild angehängt, sind keine weiteren aufkleber drauf.


    Der Vermieter hat sich nicht um die Eichung oder Erneuerung der Zähler gekümmert.

    Darf der Vermieter die Zählerstände in die Nebenkostenabrechnung mit einbeziehen oder nicht?

    Ich habe gelesen das sowas sogar strafbar ist.

    Ist das für mich auch strafbar, weil ich der Mieter der Wohnung bin?


    Mfg

  • Aus "Mietrechtslexikon"

    Auch im Mietrecht kann keine Abrechnung über ungeeichte Zähler erfolgen, wobei jedoch regelmäßig die Wohnfläche als Ersatzumlagemaßstab heranzuziehen sein wird.

    Die Verwendung ungeeichter Wasserzähler stellt auch auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 EichG dar. Die Geldbuße kann bis zu zu 10.000 € betragen.

    Also mit Nichtzahlung wird es wohl nichts werden.

  • Unser Warmwasser wird über die qm berechnet. Nur unser Kaltwasser wird mit Zähler berechet. Und das seit einzug 2009. Also muss ich die wasserkosten bezahlen und kann nichtgegen angehen?

  • Unser Warmwasser wird über die qm berechnet.

    Das wird sicherlich so nicht zutreffen. Genau wie bei der Wärme wird auch das Warmwasser anteilmäßig nach Grundkosten und Verbrauch berechnet. Warum sonst hätten Sie einen Zähler für das Warmwasser?

    Nur unser Kaltwasser wird mit Zähler berechet. Und das seit einzug 2009. Also muss ich die wasserkosten bezahlen und kann nichtgegen angehen?

    Sie haben Wasser verbraucht, egal ob kalt oder erwärmt. Was lässt Sie hoffen, dass Sie sich vor der Bezahlung dieses Verbrauchs drücken können?

    Und bedenken Sie, der Austausch der Zähler muss vom Vermieter in Auftrag gegeben werden, die Kosten jedoch werden über die Betriebskostenabrechnung den Mietern belastet.

  • Die Verwendung ungeeichter Wasserzähler stellt auch auch eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 EichG dar. Die Geldbuße kann bis zu zu 10.000 € betragen.


    Soweit in in § 25 EichG erkennen konnte, ausschliesslich im geschäftlichen Verkehr, bspw. der Tankwagen bringt Heizöl.

  • Lieber Berny,

    ...zum geschäftlichen Verkehr.

    Aus: http://www.immobilien-bach-gmbh.de/pageID_7975856.html
    Voraussetzung ist, dass die Geräte "Verwendung im geschäftlichen Verkehr" finden (§ 2 Abs. 1 EichG). Dies ist der Fall, wenn die Messergebnisse verwendet werden, um eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen (AG Esslingen, Urteil v. 14.10.2004, 1 C 1532/04, WuM 2008, 301). Auch die Verrechnung des Energie- oder Wasserverbrauchs in einer Wohnanlage ist "geschäftlicher Verkehr" im Sinne der eichrechtlichen Bestimmungen (BayObLG, Beschluss v. 8.6.1990, BReg 1 b Z 18/89, WuM 1990, 621).

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