Hallo,
wie verhält sich das mit der Eichung von Wasserzählern?
Bei uns ist ein Hauptwasserzähler vom Wasserversorger der 2009 eingebaut wurde ind bis 2015 geeicht ist.
Die Wasserzähler unsere Wohnung (WWZ u. KWZ) sind aber 2003 eingebaut und geeicht wurden, also seit min. 2 Jahren nicht geeicht. Hab mal ein Bild angehängt, sind keine weiteren aufkleber drauf.
Der Vermieter hat sich nicht um die Eichung oder Erneuerung der Zähler gekümmert.
Darf der Vermieter die Zählerstände in die Nebenkostenabrechnung mit einbeziehen oder nicht?
Ich habe gelesen das sowas sogar strafbar ist.
Ist das für mich auch strafbar, weil ich der Mieter der Wohnung bin?
Mfg