Hallo, gehört das laute Schimpfen mit den eigenen Kindern (heranwachsenende Teenager) zur Ruhestörung bzw Lämbelästigung im Mietshaus und darf mich mein Vermieter deswegen schriftlich abmahnen? Meine Nachbarn haben mich persönlich nicht deswegen angesprochen sondern sich gleich an den Vermieter gewandt........ Danke schön für gute Hilfe / Antworten.......
Schimpfen mit den Kindern......
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Micha59 -
11. Februar 2020 um 21:09 -
Erledigt
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Hallo,
ich gebe dir eine sehr juristische Antwort jetzt: Es kommt drauf an.
Es kommt auf die Lautstärke, Uhrzeit, Dauer und Häufigkeit an.
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darf mich mein Vermieter deswegen schriftlich abmahnen?
Ja. Als Mieter darf man sich über alles beschweren, wo man sich in seinen Rechten eingeschränkt fühlt und der Vermieter darf jederzeit abmahnen. Das ist niemals verboten. Doch ob der Vorwurf dann zu irgend welchen rechtlichen Konsequenzen oder gar einer (wirksamen) Kündigung führen könnte, steht auf einem völlig anderen Blatt.
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Das kommt wirklich darauf an ...
Bei Lärmbelästigung spielt es keine Rolle, mit wem man schimpft ... Egal Kinder, Ehepartner oder der Hund ...
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