Schimpfen mit den Kindern......

  • Hallo, gehört das laute Schimpfen mit den eigenen Kindern (heranwachsenende Teenager) zur Ruhestörung bzw Lämbelästigung im Mietshaus und darf mich mein Vermieter deswegen schriftlich abmahnen? Meine Nachbarn haben mich persönlich nicht deswegen angesprochen sondern sich gleich an den Vermieter gewandt........ Danke schön für gute Hilfe / Antworten.......

  • Hallo,

    ich gebe dir eine sehr juristische Antwort jetzt: Es kommt drauf an.

    Es kommt auf die Lautstärke, Uhrzeit, Dauer und Häufigkeit an.

  • darf mich mein Vermieter deswegen schriftlich abmahnen?

    Ja. Als Mieter darf man sich über alles beschweren, wo man sich in seinen Rechten eingeschränkt fühlt und der Vermieter darf jederzeit abmahnen. Das ist niemals verboten. Doch ob der Vorwurf dann zu irgend welchen rechtlichen Konsequenzen oder gar einer (wirksamen) Kündigung führen könnte, steht auf einem völlig anderen Blatt.

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