Mir wurde 2 mal der Betrag meiner Miete abgezogen

  • Hallo zusammen,

    ich habe jetzt seit einigen Wochen einen neuen Hausvermieter. Jetzt bei der Miete wurde mir vom alten Vermieter und vom neuen Vermieter die Miete abgezogen, also doppelt. 800+800, statt nur 800. Ich habe versucht heute den Kontakt telefonisch zu suchen, jedoch war das nicht möglich weil keiner ran ging. Auch in der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit dem Kontakt aufbauen durch Mieter und Vermieter. Deshalb würde mich jetzt interessieren, wäre es möglich zur Bank zu gehen und den Betrag zurück zu fordern ? Also das man das Geld wieder zurück nimmt ? Weil ich das Gefühl habe das der Vermieter nur so zu erreichen ist. ( mal abgesehen davon das es deren Fehler ist das sie mir das 2x abgezogen haben ).

    Würde mich über antworten sehr freuen !

    Danke und Gruß

    Alpsko:)

  • Das hat jetzt erstmal nichts mit Mietrecht zu tun, sondern mit Bankrecht. Wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde und aufgrund dessen eine Abbuchung erfolgt ist, hast du 6 Wochen lang Zeit, dieser Abbuchung zu widersprechen. Die Bank prüft hier keine Gründe.

  • Hallo,

    mit Mietrecht hat das durchaus etwas zu tun. Denn man muss sich überlegen, welchen Betrag man von der Bank zurück buchen lässt, den vom ersten Vermieter oder den vom neuen. Maßgebend ist, wann der Mieter die Information über den Wechsel bekommen hat und ab wann somit der Lasten-Nutzen-Wechsel war. Stichtag ist gemäß §566c BGB der 15. des Monats. Nur wenn man die Benachrichtigung vor diesem Tag erhält, muss man ab dem Folgemonat an den neuen Vermieter zahlen. Andernfalls bekommt der bisherige Eigentümer noch das Geld.

    Die Rückbuchung geht 8 Wochen lang, 6 Wochen war früher mal.

    Man sollte aber vor der Rückbuchung mit dem Vertragspartner sprechen soweit möglich. Denn eine Rückbuchung verursacht Kosten, von denen nur die Bank etwas hat. Meistens findet sich eine andere Lösung, z.b. dass zum Ausgleich einen Monat nicht abgebucht wird.

  • Hallo,

    mit Mietrecht hat das durchaus etwas zu tun.

    Die Rückbuchung geht 8 Wochen lang, 6 Wochen war früher mal.

    Ich habe ja nicht ausgeschlossen, dass das etwas mit Mietrecht zu tun hat, mich aber bei der Antwort auf die Bank beschränkt. Und meine Bank ist wohl noch auf dem Stand von anno dazumal, denn bei meinen Abbuchungen steht ein Stornozeitraum von 6 Wochen auf dem Onlineauszug ;-)). Naja, wers bis dahin nicht gerafft hat, raffts auch in 8 Wochen nicht, und mehr als 6 Wochen Urlaub hat wohl kaum jemand (außer mir)

    2 Mal editiert, zuletzt von astour (10. Februar 2020 um 11:32)

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