Nebenkosten für Werkstatt des Vermieters

  • Hallo, ich habe eine Frage zu Nebenkostenverteilung:
    Ein Vermieter hat ein Nebengebäude auf seinem Grundstück. Neben Abstellräumen für Mieter hat der Vermieter dort eine kleine Werkstatt, die er für Reparaturen am Mietshaus nutzt. Ist es rechtens, die Nebenkosten dieser Werkstatt (Strom, Oberflächenentwässerung usw.) auf die Mieter zu verteilen?

    Einmal editiert, zuletzt von Percival (7. Februar 2020 um 11:42)

  • Hier muss man differenzieren.

    Der Vermieter darf die entstehenden Nebenkosten nicht vollständig auf euch umlegen, er muss sich daran beteiligen. Erfolgt etwa die Umlegung per Wohnfläche, muss er den Anteil der Wohnfläche von diesem Raum ebenfalls mittragen. Er muss die Kosten jedoch nicht vollständig herausrechnen, so dass ihr gar nicht daran beteiligt werdet.

    Zudem ist der Haushaltsstrom nicht umlagefähig.

  • Ja, die Mieter müssen grundsätzlich auch die Nebenkosten von einem Gewerbe mittragen, auch wenn das Gewerbe vom Vermieter betrieben wird.

    Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Umlage nicht zumutbar wäre, etwa bei einer Autowaschstraße, da müsste dann das verbrauchte Wasser der Waschanlage herausgerechnet werden und erst dann erfolgt die Umlage auf die Mieter.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!