Zurückbehaltene Nebenkostenvorauszahlung vom Nebenkostenguthaben abgezogen

  • Hallo Zusammen,


    ich bitte um eure hilfe.
    Mein Vermieter wollte mir keine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018 erstellen, Trotz ablauf der gesetzlichen Frist (12Monate). Dann habe ich ihm mitgeteilt dass ich die Zahlung der anstehenden Betriebskosten einstellen werde bis er mir eine Abrechnung vorlegt, und das ich ich auch getan. Darauf hat er schnell reagiert und gemeint dass er die Abrechnung postalisch versendet hat, und dass er mir photos per Whatsapp schicken wird. Es hat sich dann heraus ergeben, dass ich einen Guthaben bekommen muss und er hat es erst dann überwiesen wenn ich diese Maßnahme ergriffen habe (nach 17 Monaten). Jedoch hat er die Nebenkosten vom dem einen Monat, die ich zurückbehalten habe, vom Guthaben abgezogen. Darf er das tun? Und was könnt ihr mir empfehlen??
    Vorab vielen Dank

  • Jetzt hast du ja deine Abrechnung erhalten, also musst du nun auch die Vorauszahlungen leisten. Dass er die fehlende Zahlung mit dem Guthaben verrechnet, finde ich naheliegend und auch im Sinne aller Beteiligten. Es bringt ja nichts, euch gegenseitig das Geld hin und her zu überweisen

    Was sind diese 17 Monate? Weicht der Abrechnungszeitraum vom Kalenderjahr ab?

  • Vielen Dank für die Rückmeldung .

    Bei mir wird immer am 31.10 abgelesen. D.h. Die Abrechnung für den Zeitraum 1.11.2017 - 31.10.2018 habe ich aber erst Februar 2020 bekommen (diese Wurde am 15. September 2019 erstellt ,laut Datum)

  • D.h. Die Abrechnung für den Zeitraum 1.11.2017 - 31.10.2018 habe ich aber erst Februar 2020 bekommen

    Das Guthaben, das sich aus der Nebenkostenabrechnung ergibt, ist erst zu dem Zeitpunkt fällig, wenn du die Nebenkostenabrechnung bekommen hast. Eigentlich logisch, denn ohne der Abrechnung weiß man ja nicht, dass ein Guthaben vorhanden ist bzw. in welcher Höhe. Das mit den 17 Monaten zu spät stimmt also nicht.

    Du solltest die Abrechnung überprüfen oder überprüfen lassen. Möglicherweise ist ein Fehler drin, ohne den das Guthaben vielleicht noch höher sein könnte.

  • Mit den 17 Monaten habe ich gemeint, dass ich die Abrechnung erst 17 Monate (12 Monate Frist) nach Ablesung bekommen habe, dh. 5 Monate zu Spät.
    Ja das mit der Überprüfung werde ich auf jeden Fall machen, da die Abrechnung schon Formale Fehlern enthält.

  • dass ich die Abrechnung erst 17 Monate (12 Monate Frist) nach Ablesung bekommen habe, dh. 5 Monate zu Spät.

    Ja, die Abrechnung kam zu spät. Nicht aber die Rückzahlung des Guthabens, denn die Rückzahlung ist erst mit Erhalt der Abrechnung fällig.

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