Langjährige Mitbewohnerin ohne Mietvertrag ohne Mietzahlung wie lange ist die Kündigungsfrist

  • Hallo meine Freundin wohnt in dem Haus ihrer Mutter (die Mutter ist die Eigentümerin und wohnt nebenan). Sie hat seit ca 15 Jahren eine Mitbewohnerin, mit der nie ein schriftlicher Mietvertrag vereinbart wurde. Diese Mitbewohnerin hat auch nie Miete gezahlt, sondern nur am Anfang des zusammen Wohnens einige Renovierungskosten übernommen. Vor bereits 2 Jahren hat meine Freundin ihrer Mitbewohnerin bereits zum ersten Mal gesagt das sie sich was neues suchen müsste, da die beiden seitdem nicht mehr befreundet waren. Natürlich auch nicht schriftlich, sondern wie alles andere nur mündlich. Da die Mitbewohnerin sich nichts neues gesucht hat, hat meine Freundin ihr das noch einige Male häufiger gesagt, jedoch ohne Erfolg.

    Da die Mitbewohnerin psychisch erkrankt ist und in letzter Zeit häufiger terror verbreitet und nicht die Anstalten macht sich was neues zu suchen, wollte ich mal nachfragen wie es rechtlich aussieht, wenn alles nur mündlich abgelaufen ist.

    Wie lange wäre die Kündigungsfrist wenn sie ihrer Mitbewohnerin jetzt eine schriftliche Kündigung aussprechen würde?

    Müsste meine freundin ihrer Mitbewohnerin kündigen oder die mutter als quasi Vermieterin?

    Kann man die 2 jahre vor denen das erste Gespräch zwecks Auszug stattgefunden hat mit einbeziehen?

    Kann man den Terror den sie verbreitet, Dank der psychischen Erkrankung mit einbeziehen als Grund für eine schnellere Kündigung?

    Vielen Dank

  • Wenn keine Mietzahlungen irgendwie vereinbart worden sind, so liegt auch kein Mietvertrag vor. Die Miete muss aber nicht notwendigerweise in Zahlung von Geld erfolgen. Es geht viel mehr um die Frage, ob der Mieter überhaupt eine Gegenleistung erbringen muss.

    Ist keine Mietzahlung (in welcher Form auch immer) vereinbart liegt eine Leihe vor. Die Kündigungsfristen richten sich dann nach § 604 BGB. Aber auch hier ist zu beachten, dass eine Räumung nur durch das Gericht erfolgen darf und nicht eigenständig.

    Sollte ein Mietvertrag vorliegen, so muss entsprechend den normalen Kündigungsfristen gekündigt werden, hier gilt zu beachten, dass sich die Kündigungsfrist aufgrund der Mietdauer verlängert. Die Kündigung vor zwei Jahren ist unbedeutend. Ob eine fristlose Kündigung vorliegt kann nicht beurteilt werden, dafür sind sämtliche Einzelumstände miteinander abzuwägen. Zu dem kann eine Erkrankung eher der Kündigung entgegen stehen, da dann eventuelle Pflichtverletzungen nicht gewollt und damit nicht schuldhaft begangen worden sind. Aber wie gesagt, das muss man sich im Einzelfall anschauen.

  • Ok vielen Dank schon mal.

    Wäre es denn sinnvoll eine schriftliche Kündigung so schnell wie möglich zu machen? Und wenn ja, von meiner Freundin oder ihrer Mutter?

    Oder wie sähe es aus, wenn die Mutter Eigenbedarf anmelden würde?

  • Wäre es denn sinnvoll eine schriftliche Kündigung so schnell wie möglich zu machen?

    Wenn ihr die Person schnell raus haben wollt, dann sollte man auch schnell eine Kündigung schicken. Schriftlich empfiehlt sich immer zwecks Beweismöglichkeiten.

    Und wenn ja, von meiner Freundin oder ihrer Mutter?

    Kommt drauf an, ob die Freundin oder die Mutter Vertragspartner ist. Das kann man mit den hier vorhandenen Informationen kaum klären.

    Oder wie sähe es aus, wenn die Mutter Eigenbedarf anmelden würde?

    Wäre nur sinnvoll wenn ein Mietvertrag vorliegt, kein anderer Kündigungsgrund vorliegt und auch echter Eigenbedarf besteht.

  • Bei einer Leihe, die aufgrund der Info vermutet werden kann, gibt es gemäß §604 BGB keine vorgeschriebene Kündigungsfrist. Man kann auch 2 Wochen beipielsweise einsetzen, sofern es wirklich als Leihe zu betrachten ist (das kann hier niemand prüfen).

  • Das hört sich ja schon mal besser an. Dann könnte man zb in den Kündigungsschreiben auch nur 1 oder 2 Monate wählen? Da man ja schreiben muss die Kündigungsfrist nach gesetz genau benennen muss, oder?


    Und als leihe wird es betrachtet, da sie keine Miete zahlt vermutlich oder?

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    Und als leihe wird es betrachtet, da sie keine Miete zahlt vermutlich oder?

    In der Regel und im Allgemeinen kann man annehmen, dass eine Leihe vorliegt, wenn keine Miete gezahlt wird, ja. Aber in Rechtsangelegenheiten kann es immer passieren, dass sich aus individuellen Gegebenheiten im jeweiligen Fall eine andere Betrachtung ergibt. Daher kann man das nicht definitiv sagen. Es kann auch einen Unterschied machen, ob es sich um einen Lebenspartner oder um jemand weniger Nahestehenden handelt.

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