Hallo meine Freundin wohnt in dem Haus ihrer Mutter (die Mutter ist die Eigentümerin und wohnt nebenan). Sie hat seit ca 15 Jahren eine Mitbewohnerin, mit der nie ein schriftlicher Mietvertrag vereinbart wurde. Diese Mitbewohnerin hat auch nie Miete gezahlt, sondern nur am Anfang des zusammen Wohnens einige Renovierungskosten übernommen. Vor bereits 2 Jahren hat meine Freundin ihrer Mitbewohnerin bereits zum ersten Mal gesagt das sie sich was neues suchen müsste, da die beiden seitdem nicht mehr befreundet waren. Natürlich auch nicht schriftlich, sondern wie alles andere nur mündlich. Da die Mitbewohnerin sich nichts neues gesucht hat, hat meine Freundin ihr das noch einige Male häufiger gesagt, jedoch ohne Erfolg.
Da die Mitbewohnerin psychisch erkrankt ist und in letzter Zeit häufiger terror verbreitet und nicht die Anstalten macht sich was neues zu suchen, wollte ich mal nachfragen wie es rechtlich aussieht, wenn alles nur mündlich abgelaufen ist.
Wie lange wäre die Kündigungsfrist wenn sie ihrer Mitbewohnerin jetzt eine schriftliche Kündigung aussprechen würde?
Müsste meine freundin ihrer Mitbewohnerin kündigen oder die mutter als quasi Vermieterin?
Kann man die 2 jahre vor denen das erste Gespräch zwecks Auszug stattgefunden hat mit einbeziehen?
Kann man den Terror den sie verbreitet, Dank der psychischen Erkrankung mit einbeziehen als Grund für eine schnellere Kündigung?
Vielen Dank