Guten Morgen,
folgender Fall:
Wir haben eine Eigenbedarfs--Kündigung im Oktober 2013 erhalten. Nachdem die erste Kündigung jedoch nicht rechtens war, gab es eine neue und schließlich unseren Auszug im März 2015.
Grund für den Eigenbedarf war der angebliche Abriss des Wohnhauses, in dem unser damaliger Vermieter mitsamt Familie gelebt hat.
Nun wurde jedoch damals schon kräftig am Haus gebaut (wurde im April 2013 erst übernommen), was bis heute immer noch der Fall ist. Unsere ehemalige Wohnung steht immer noch leer und man sieht auch von außen, dass zwar viel am Haus gemacht wird aber ein Einzug wohl immer noch in weiter Ferne liegt.
Dies beobachten wir nun schon länger, haben aber erst vor kurzem gelesen, dass man einen Vermieter wegen vorgetäuschtem Eigenbedarf auf Schadensersatz verklagen kann.
Unsere Frage ist jedoch, ob dies hier wirklich vorliegt? Rein theoretisch mMn ja, aber auf Grund von Umbauten am Haus kann er wiederum argumentieren, dass es sich alles verzögert. Wobei es dennoch eben schon 5 Jahre sind.
Zudem ist eh die Frage ob so etwas nicht verjährt.
Vielen Dank schon mal im Voraus!