Angemieteter Keller nass, Gegenstände verschimmelt

  • Hallo

    Laut Mietvertrag ist eine "Mitbenutzung der Kellerräume" angegeben.

    Nun ist es so, dass ich nach einiger Zeit feststellen musste, dass der Keller nass ist und meine dort gelagerten Waren am kaputtgehen waren.

    Ich hab die Vermieterin diesbezüglich 2x angeschrieben und um eine trockene Lagerfläche gebeten. Auf die Nachfragen hat diese nie reagiert.

    Nach meinem Auszug aus der Wohnung musste ich die gesamten Waren von einer Entrümpelungfirma entsorgen lassen.

    Die Firma bestätigte mir schriftlich, dass die Waren durch die Feuchtigkeit kaputt gingen und alles entsorgt werden musste. Die Kosten hierführ betrugen 3200 Euro und der Schaden der Waren liegt bei ca 2500 Euro.

    Jetzt habe ich meine Vermieterin die Rechnungen gesendet mit der bitte um eine Einigung bzgl Schadenersatz.

    Diese meinte jedoch, dass sie damit nichts zu tun hat und ich für meinen Schaden selber aufkommen soll. Außerdem wäre der Keller nur ein "Kartoffelkeller" und das wäre mir auch zu Beginn des Mietverhältnisses auch so mitgeteilt worden. Was natürlich nicht stimmt....es steht diesbezüglich (Kartoffelkeller) auch nichts im Mietvertrag.

    Wie sieht das ganze nun rechtlich aus?

    Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?

    Der Keller war bei Beginn der Einlagerung nicht sichtlich nass, so dass mir der schlechte Zustand als Laie nicht aufgefallen ist.

    Das Haus ist ca 60 Jahre alt.

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar

  • Wann hast du denn die Vermieterin kontaktiert bzgl der trockenen Lagerfläche? Spätestens zu dem Zeitpunkt war dir ja bekannt, dass der Keller feucht ist und du hättest umgehend die Sachen woanders lagern müssen.

    War dir das Baujahr des Hauses z.b. aus den Energieausweis bekannt? In den 50/60iger Jahren sind feuchte Keller noch sehr weit verbreitet.

  • Ich denke auch wie meine Vorredner, dass das schwierig wird. Einfach aus dem Mitverschulden heraus, welches beim Schadensersatz nach 254 BGB zuberücksichtigen ist.

    Im welchen Ausmaß kann man natürlich nicht beurteilen. Hier wird die zeitliche Komponente eine große Rolle spielen, als auch der Umfang der eingelagerten Sachen. Hat man sie trotz Kenntnis Monatelang da lagern lassen, wird man ein Mitverschulden annehmen. Außerdem wird man dann Probleme haben zu beweisen, welche Schäden entstanden worden waren ohne Mitverschulden, etwa nach 2 Wochen und welche dann zum Mitverschulden gehört.

    Hier sollte man sich erstmal rechtlich beraten lassen um zu schauen, ob sich das Prozessrisiko überhaupt lohnt.

  • Hallo zusammen

    Als ich bemerkt habe, dass die Gegenstände anfangen zu verschimmeln, habe ich die wertvollen Sachen natürlich versucht, wo anderns zu lagern. Allerdings waren auch die anderen Räume in dem Haus mit Schimmel befallen.

    Wirklich wertvolle Gegenstände hatte ich nicht.

    Ich bin von einem großen Haus in eine kleine Wohnung gezogen und habe dadurch natürlich viel an Haushaltsgegenstände lagern müssen.

    Nach einem anderen Lagerplatz im Ort habe ich gesucht, allerdings habe ich in der Zeit eine Eigenbedarfskündigung erhalten (nach 11 Monaten Mietzeit) und bis zum Finden einen neuen Wohnung die Sachen natürlich nicht mehr woanderns zwischengelagert.

    Beim Umzug wurde das ganze Ausmaß dann richtig sichtbar.

    Also bei dem Schaden mitgewirkt habe ich nicht, ich habe die Vermieterin zweimal angeschrieben, habe versucht das wichtigste in Sicherheit zu bringen und nach einem trockenen Lagerplatz gesucht.

  • Hallo,

    ob deine Mitwirkung zur Schadensminderung ausreichend war, können wir so oder so nicht beurteilen, aber darauf wird der Vermieter dann im Zweifel abstellen.

  • Bei einem Vergleich um eine Summe von 3000€ willst du nicht vor Gericht. Ich gehe davon aus, dass da kein Cent bei dir ankommt, eher in Gegenteil. Außer, du hast eine Rechtschutzversicherung.

  • Bei einem Vergleich um eine Summe von 3000€ willst du nicht vor Gericht. Ich gehe davon aus, dass da kein Cent bei dir ankommt, eher in Gegenteil. Außer, du hast eine Rechtschutzversicherung.

    Das ganze ist schon vor Gericht.

    Ich war ja wegen der Eigenbedarfskündigung bereits vor Gericht und mein Anwalt hat eine Klageerweiterung gemacht, weil auch die Qm der Wohnung nicht stimmen, die NK Abrechnungen falsch sind und eben der Keller nass ist.

    Ich hab ne Versicherung diesbezüglich :)

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