Hallo
Laut Mietvertrag ist eine "Mitbenutzung der Kellerräume" angegeben.
Nun ist es so, dass ich nach einiger Zeit feststellen musste, dass der Keller nass ist und meine dort gelagerten Waren am kaputtgehen waren.
Ich hab die Vermieterin diesbezüglich 2x angeschrieben und um eine trockene Lagerfläche gebeten. Auf die Nachfragen hat diese nie reagiert.
Nach meinem Auszug aus der Wohnung musste ich die gesamten Waren von einer Entrümpelungfirma entsorgen lassen.
Die Firma bestätigte mir schriftlich, dass die Waren durch die Feuchtigkeit kaputt gingen und alles entsorgt werden musste. Die Kosten hierführ betrugen 3200 Euro und der Schaden der Waren liegt bei ca 2500 Euro.
Jetzt habe ich meine Vermieterin die Rechnungen gesendet mit der bitte um eine Einigung bzgl Schadenersatz.
Diese meinte jedoch, dass sie damit nichts zu tun hat und ich für meinen Schaden selber aufkommen soll. Außerdem wäre der Keller nur ein "Kartoffelkeller" und das wäre mir auch zu Beginn des Mietverhältnisses auch so mitgeteilt worden. Was natürlich nicht stimmt....es steht diesbezüglich (Kartoffelkeller) auch nichts im Mietvertrag.
Wie sieht das ganze nun rechtlich aus?
Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?
Der Keller war bei Beginn der Einlagerung nicht sichtlich nass, so dass mir der schlechte Zustand als Laie nicht aufgefallen ist.
Das Haus ist ca 60 Jahre alt.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar