Sämtliche Mängel wurden nicht behoben - jetzt Mäuse in der Wohnung

  • Liebes Forum,

    ich bin im Mai umgezogen, nach wenigen Tagen sind mir Silberfische in der Wohnung aufgefallen, das war jedoch kein größeres Problem für mich.

    Einige Wochen später meinten unsere Untermieter, dass sie einen Wasserfleck an der Decke haben. Es kam eine Sanitärtechnikerin, um nach Undichten stellen in der Dusche zu suchen, welche vor unserem Einzug neu eingebaut wurde. Die gute Frau konnte jedoch nichts finden. Eine Seitenwand unserer Duschwanne ist seitdem offen und wurde auch nach mehrmaligem Nachfragen wann diese geschlossen nicht verschlossen.

    In der zwischenzeit hat der Wasserhahn in der Küche angefangen zu tropfen, sowohl am Hahn direkt als auch beim Abwasser. Auch nach mehrmaligen Nachfragen beim Hausmeister ist hier nichts passiert.

    Des Weiteren wurde uns vom Kaminkehrer nahegelegt die Gastherme auszutauschen, da sie sehr alt ist und auch ständig einen zu niedrigen Druck aufweist und seltsame Geräusche von sich gibt.

    Vor 3 Tagen habe ich eine Maus in der Küche entdeckt und sofort Fallen aufgestellt. 4 Stück in weniger als 48 h sind in die Falle gegangen.

    Habe diesbezüglich Kontakt zum Hausmeister aufgenommen. Auf die Nachfrage wie alt die verbaute Küche ist und ob es irgendwo Löcher zur Wand gibt, da wir Mäuse gefunden haben hat dieser geantwortet, dass das Mäuseproblem bereits bei der Vormieterin bekannt war und sie hätte wohl beobachtet wie diese regelmäßig zum Fenster rein klettern. Dies wurde uns jedoch nie mitgeteilt. Jedoch halte ich es auch für naheliegend, dass die Mäuse ihren Weg durch die offene Duschwanne gefunden haben.

    Kann mich jemand über meine Rechte und Pflichten aufklären? Haltet ihr es für möglich eine sofortige Kündigung zu erwirken?

    Danke für eure Antworten!

  • Haltet ihr es für möglich eine sofortige Kündigung zu erwirken?

    Eine sofortige, fristlose Kündigung dürfte nicht durchzusetzen sein. Da müsste schon wesentlich mehr vorgefallen sein. In Zukunft bitte bei Mängeln den Vermieter direkt beweisbar (Einwurfeinschreiben) informieren. Nur so hast du tatsächlich etwas in der Hand.

  • Eine sofortige, fristlose Kündigung dürfte nicht durchzusetzen sein. Da müsste schon wesentlich mehr vorgefallen sein. In Zukunft bitte bei Mängeln den Vermieter direkt beweisbar (Einwurfeinschreiben) informieren. Nur so hast du tatsächlich etwas in der Hand.

    Ich habe heute Nacht nicht geschlafen, da ich nicht an einem Ort schlafen werde an dem ich Angst haben muss dass eine Maus in der Nacht über mein Gesicht läuft..

    Selbst wenn dies nun vorübergehend bekämpft wird besteht die Möglichkeit dass die Mäuse wie schon einmal bei der Vormieterin immer wieder auftauchen..

    Ich gehe auch in Kombination mit den Silberfischen davon aus dass im Gesamten Wohnraum irgendwas nicht in Ordnung ist. Habe gestern auch erfahren, dass die Wohnung vor unserem Einzug acht Monate leer stand.

  • Hallo,

    du solltest trotzdem dem Vermieter eine Frist setzen zur Mängelbehebung.

    Sollte die Frist abgelaufen sein, so kann eine fristlose Kündigung sehr wohl wirksam sein in meinen Augen. Gerade tierischer Befall der Wohnung ist ja etwas schwerwiegender als ein tropfender Wasserhahn. Jedoch muss man bei sowas immer eine umfangreiche Interessenabwägung vornehmen. Das kann im Zweifel nur ein Anwalt.

    Dieser sollte auch prüfen, ob man euch über den Mäusebefall bzw. deren Eindringen über das Fenster hätte informieren müssen.

    Gruß

  • Egal wo die Mäuse her kommen, der Weg kann gefunden werden. Schlimmstenfalls muss ein Fachmann (Kammerjäger) gerufen werden. Dieser hat die nötige Erfahrung, um zu erkennen, woher die Mäuse kommen. Dieses Loch kann der Vermieter dann verschließen und das Problem sollte beseitigt sein.

    Sollte der Vermieter nicht reagieren und nichts unternehmen, um den Mangel zu beseitigen, kannst du prüfen bzw. prüfen lassen, ob du eine Ersatzvornahme im Sinne des §536a BGB durchführen kannst. Das bedeutet, du würdest den Kammerjäger kommen lassen und die Kosten vom Vermieter zurück verlangen.

    Diese Ersatzvornahme ist der vorrangige Schritt, den das Gesetz bietet und zuerst genutzt werden sollte. Aus diesem Grund kann es vielleicht sein, dass eine außerordentliche Kündigung unwirksam sein könnte, außer die Situation ist objektiv so extrem, dass ein Fortbestehen des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Du solltest dich im Zweifel von einem Anwalt beraten lassen, der die Möglichkeiten für deinen Fall abwägen kann.

  • Diese Ersatzvornahme ist der vorrangige Schritt, den das Gesetz bietet und zuerst genutzt werden sollte. Aus diesem Grund kann es vielleicht sein, dass eine außerordentliche Kündigung unwirksam sein könnte, außer die Situation ist objektiv so extrem, dass ein Fortbestehen des Mietverhältnisses unzumutbar ist.

    Das halte ich für zweifelhaft, dass einer fristlosen Kündigung die Ersatzvornahme entgegensteht. Selbst wenn eine Ersatzvornahme vorbehalten wird, so wird eine fristlose Kündigung nicht aus diesem Grund unwirksam. So zumindest OLG Celle, Urteil vom 15.7.2014, 2 U 83/14.

  • so wird eine fristlose Kündigung nicht aus diesem Grund unwirksam

    Das streite ich gar nicht ab. Aber es kommt auf die genaueren Umstände an, wie ich in einem Teilsatz angedeutet hatte. §543 Abs.2 Nr.1 BGB zielt (wie auch im genannten Urteil) darauf ab, dass die Mietsache ganz oder teilweise nicht nutzbar ist. Im Urteil war es die Toilette, die quasi nicht nutzbar ist, weil man jederzeit mit einer Überschwemmung rechnen musste. Bezüglich dieser Frage hier habe ich vollstes Verständnis, dass man sich unwohl fühlt, ob einem eine Maus über das Gesicht läuft. Aber objektiv betrachtet macht das die Wohnung nicht zwangsläufig unbenutzbar.

  • Aber objektiv betrachtet macht das die Wohnung nicht zwangsläufig unbenutzbar.

    Objektiv betrachtet stellen Mäuse aber ein Gesundheitsrisiko dar.

    Ich kann mir einfach nicht vorstellen das ein Richter sagt "Gut, zwar haben sie Mäuse in der Wohnung und der Vermieter weigert sich dagegen irgendwas zu unternehmen, aber bleiben sie ruhig noch 3 Monate da wohnen".

  • Okay. Und hälst du es für ausgeschlossen, dass der Richter vielleicht sagen könnte, man solle im Rahmen der Ersatzvornahme einen Schädlingsbekämpfer kommen lassen, sofern die Chance besteht, dass dieser das Problem beseitigen kann?

    Es kommt auf die Umstände an und wie extrem die Situation im Einzefall ist. Das subjektive Empfinden eines Mieters reicht nicht aus, du weißt besser, dass es auf mehr ankommt bei der juristischen Betrachtung.

  • Und hälst du es für ausgeschlossen, dass der Richter vielleicht sagen könnte, man solle im Rahmen der Ersatzvornahme einen Schädlingsbekämpfer kommen lassen, sofern die Chance besteht, dass dieser das Problem beseitigen kann?

    Ausschließen kann man nichts, aber ich halte es für extrem unwahrscheinlich, weil man den Mieter grundsätzlich nicht zumuten kann, dass er die Pflichten des Vermieters übernimmt, wenn er sich weigert. Denn der Mieter muss die Kosten vorstrecken. Ich sehe den Mieter hier keinen Moment in der Pflicht. Die Ersatzvornahme soll den Mieter Rechte geben und keine Rechte nehmen.

    Es kommt auf die Umstände an und wie extrem die Situation im Einzefall ist. Das subjektive Empfinden eines Mieters reicht nicht aus, du weißt besser, dass es auf mehr ankommt bei der juristischen Betrachtung.

    Habe ich auch geschrieben.

    Jedoch hast du auch geschrieben dass die Ersatzvornahme der vorrangige Schritt wäre und dafür sehe ich keinerlei Anhaltspunkte im Gesetz. Gerade § 543 BGB spricht nur von einer Abmahnung als Erfordernis und eben nicht von der Ersatzvornahme. Der Vermieter ist auch in solchen Fällen kaum noch schutzwürdig, schafft er den Grund zur Kündigung dann doch gerade selbst.

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