Kaution vom Vormieter

  • Hallo, ich heiße Niklas und bin neu hier in diesem Forum, habe aber gleich mal eine Frage zur folgenden Situation:

    3 Leute, darunter ich, wohnen nun in einer WG (keine separaten Mietverträge, nur einer, alle 3 sind Hauptmieter). Im Mietvertrag ist angegeben, dass die Kautionen von Vormietern, die ihre Kaution wohl nicht mehr zurückgefordert haben, sich wohl noch auf dem Kautionskonto befinden. Nun ist unsere Heizung defekt (dauerhaft laut, bei einem meiner Mitbewohner ist es nachts so schlimm, dass er regelmäßig nicht mehr schlafen kann) und auch unsere Dusche ist kaputt (sie ist einfach alt und "aufgebraucht"). Der Vermieter weigert sich nun zu bezahlen, nennt es "Schönheitsmarkel" und er sagte, die Dusche könne er sicher nicht bezahlen, da wir ja keine Kaution bezahlt haben und daher selbst dafür verantwortlich sind. Stimmt dies? Prinzipiell ist eine Kaution ja immerhin vorhanden. Lohnt es sich, dafür einen Anwalt einzuschalten, immerhin hat er meinem Mitbewohner bei erneutem Anruf gesagt, er solle nicht mehr anrufen und hat einfach aufgelegt. Also: der Vermieter sagt nur er sei nicht bereit noch Geld in diese Wohnung zu stecken.

    Ich hoffe jemand von euch könnte mir diesbezüglich Tipps geben.

    Liebe Grüße, Niklas

  • Prinzipiell ist eine Kaution ja immerhin vorhanden.

    Woher soll die kommen, wenn ihr diese nicht zahlt? Eine Kaution muss natürlich von den Mietern hinterlegt werden und das auch nur wenn es im Mietvertrag vereinbart ist.

    Im Mietvertrag ist angegeben, dass die Kautionen von Vormietern, die ihre Kaution wohl nicht mehr zurückgefordert haben, sich wohl noch auf dem Kautionskonto befinden.

    Das ist aber nicht eure Kaution? Daher habt ihr keinen Zugriff darauf.

    Also: der Vermieter sagt nur er sei nicht bereit noch Geld in diese Wohnung zu stecken.

    Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet die Mängel zu beheben. Das ist völlig unabhängig von der Kaution, die hat damit rein gar nichts zu tun. Das würde nur relevant werden soweit ihr den Mangel zu verantworten habt und dies über den normalen Gebrauch hinausgeht.

    Euch stehen also die normalen Mieterrechte zur Verfügung, Mietminderung, Anspruch auf Beseitigung der Mängel, bei Verzug die Ersatzvornahme etc.

    auch unsere Dusche ist kaputt (sie ist einfach alt und "aufgebraucht")

    Soweit die Dusche noch funktionsfähig ist, ist sie nicht kaputt. Die Gebrauchsmöglichkeit muss gemindert sein.

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