Mieter kündigt und zieht nicht aus und versteckt sich in Wohnung

  • Hallo zusammen,

    mein Vater ist Vermieter eines Hauses in dem ein Mieter zum Ende des Jahres selbst schriftlich gekündigt hat. Diese Kündigung wurde von meinem Vater schriftlich bestätigt und am 03.01.20 wäre Schlüsselübergabe gewesen.

    Der Mieter ist nun immer noch in der Wohnung und vermeidet sämtlichen Kontakt zur Außenwelt.

    Ab und zu sieht man ein gekipptes Fenster und Rolladenaktivität. Einen Brief meines Vaters indem er der Weiternutzung der Mietsache nochmal deutlich widerspricht und ein weiteres Treffen zur Kontaktaufnahme was dieses Verhalten denn solle, hat er erhalten (jedenfalls war der Briefkasten leer) (Bei dem Treffen hat er übrigens wieder die Tür nicht geöffnet). Tot ist er also nicht. ?(

    Am 02.01.20 hat der Vermieter eine Überweisung mit dem Verwendungszweck "Miete" überwiesen.

    Da noch eine Miete aus einem vorherigen Monat fehlte, ist für uns ziemlich klar, dass das die letzte noch zu begleichende Miete aus dem Vorjahr war.

    Wir haben also seit dem 03.01.20 einen Menschen, der nach eigener Kündigung zu unrecht die Wohnung unseres Hauses besetzt, welcher jeglichen Kontakt zu uns vermeidet und die Tür nicht öffnet.

    Frage:

    - Direkt mit Räumungsklage zum Anwalt?

    - Was passiert, wenn wir jetzt warten ob eine Februar Miete kommt und es käme eine? Besteht dann wieder/noch ein Mietvertrag?

    - Sollte die Räumungsklage wirksam werden und er stellt sich weiterhin tot, kommen irgendwann zwei große Männer und der Schlüsseldienst und räumen die Wohnung samt Mieter leer?

    - Würde sich an dem ganzen Fall irgendwas ändern wenn sich herausstellt, dass der Mieter privatinsolvent ist/wird?

    Vielen Dank falls sich jemand dazu meldet.:)

    Viele Grüße

    Berf

  • Danke für die schnelle Antwort.

    Ja so sehe ich das auch. Mein Vater ist da etwas gnädiger und hoffnungsvoller, dass er jetzt wahrscheinlich doch wieder zahlt. Mir wäre sein Verhalten des "Flüchtens" allerdings schon Grund genug ihn im hohen Bogen rauszuklagen.

    Wie sieht es zu meinen restlichen 3 Fragen aus?

  • - Sollte die Räumungsklage wirksam werden und er stellt sich weiterhin tot, kommen irgendwann zwei große Männer und der Schlüsseldienst und räumen die Wohnung samt Mieter leer?

    So ähnlich, federführend ist dann der beauftragte Gerichtsvollzieher.

    - Würde sich an dem ganzen Fall irgendwas ändern wenn sich herausstellt, dass der Mieter privatinsolvent ist/wird?

    Nö, einen Wohlverhaltenszuschlag bringt das nicht. In der Regel haben Städte und Landkreise Notunterkünfte für dieses Personenkreis.

  • Zu warten ob die nächste Miete gezahlt wird, macht nur Sinn, wenn man als Vermieter bereit ist, das Mietverhältnis weiter laufen zu lassen sofern gezahlt wird. Will man auf das Vertragsende bestehen, sollte man die Durchsetzung umgehend anstreben. Es wird sonst zu einer unendlichen Geschichte.

  • Einen Brief meines Vaters indem er der Weiternutzung der Mietsache nochmal deutlich widerspricht und ein weiteres Treffen zur Kontaktaufnahme was dieses Verhalten denn solle, hat er erhalten

    Dies muss Beweissicher erfolgen, ansonsten heißt es nachher der Brief wäre nie angekommen oder es wäre ein anderer Inhalt gewesen. Daher im Zweifel Brief mit Zeugen einstecken, die auch den Inhalt bezeugen oder einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen, nur so kann man absolut sicher sein.

  • Dies muss Beweissicher erfolgen, ansonsten heißt es nachher der Brief wäre nie angekommen oder es wäre ein anderer Inhalt gewesen. Daher im Zweifel Brief mit Zeugen einstecken, die auch den Inhalt bezeugen oder einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen, nur so kann man absolut sicher sein.

    Das hätten wir auch gelesen. Brief wurde daher mit einer dort wohnenden Nachbarin als Zeugin eingeworfen ?

    Zu warten ob die nächste Miete gezahlt wird, macht nur Sinn, wenn man als Vermieter bereit ist, das Mietverhältnis weiter laufen zu lassen sofern gezahlt wird. Will man auf das Vertragsende bestehen, sollte man die Durchsetzung umgehend anstreben. Es wird sonst zu einer unendlichen Geschichte.

    Ja ich schätze ersteres ist der Fall bei meinem Vater. Hat der Mieter nochmal Glück gehabt. Das hätte er bei mir nicht.

    So ähnlich, federführend ist dann der beauftragte Gerichtsvollzieher.

    Nö, einen Wohlverhaltenszuschlag bringt das nicht. In der Regel haben Städte und Landkreise Notunterkünfte für dieses Personenkreis.

    Alles klar. Das klingt doch gut.

    Dann danke ich sehr für die Antworten.

    Vielleicht melde ich mich dann nochmal wenn die Story weitergeht im nächsten Monat ?

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