Hallo zusammen,
mein Vater ist Vermieter eines Hauses in dem ein Mieter zum Ende des Jahres selbst schriftlich gekündigt hat. Diese Kündigung wurde von meinem Vater schriftlich bestätigt und am 03.01.20 wäre Schlüsselübergabe gewesen.
Der Mieter ist nun immer noch in der Wohnung und vermeidet sämtlichen Kontakt zur Außenwelt.
Ab und zu sieht man ein gekipptes Fenster und Rolladenaktivität. Einen Brief meines Vaters indem er der Weiternutzung der Mietsache nochmal deutlich widerspricht und ein weiteres Treffen zur Kontaktaufnahme was dieses Verhalten denn solle, hat er erhalten (jedenfalls war der Briefkasten leer) (Bei dem Treffen hat er übrigens wieder die Tür nicht geöffnet). Tot ist er also nicht. ![]()
Am 02.01.20 hat der Vermieter eine Überweisung mit dem Verwendungszweck "Miete" überwiesen.
Da noch eine Miete aus einem vorherigen Monat fehlte, ist für uns ziemlich klar, dass das die letzte noch zu begleichende Miete aus dem Vorjahr war.
Wir haben also seit dem 03.01.20 einen Menschen, der nach eigener Kündigung zu unrecht die Wohnung unseres Hauses besetzt, welcher jeglichen Kontakt zu uns vermeidet und die Tür nicht öffnet.
Frage:
- Direkt mit Räumungsklage zum Anwalt?
- Was passiert, wenn wir jetzt warten ob eine Februar Miete kommt und es käme eine? Besteht dann wieder/noch ein Mietvertrag?
- Sollte die Räumungsklage wirksam werden und er stellt sich weiterhin tot, kommen irgendwann zwei große Männer und der Schlüsseldienst und räumen die Wohnung samt Mieter leer?
- Würde sich an dem ganzen Fall irgendwas ändern wenn sich herausstellt, dass der Mieter privatinsolvent ist/wird?
Vielen Dank falls sich jemand dazu meldet.![]()
Viele Grüße
Berf