Gefährdet die Bescheinigung beim Jobcenter die bestehende Eigenbedarfskündigung

  • Hallo zusammen,

    folgender imaginärer Fall. Der Mieter hat eine Eigenbedarfskündigung erhalten. Die Frist rückt näher und nun verlangt das Jobcenter eine Bescheinigung vom Vermieter, dass die Mieter auch nach Ablauf der Frist in der Wohnung noch wohnen bleiben.

    Die Frage ist, kann es Probleme bei der Durchsetzung der Eigenbedarfskündigung geben, wenn man ein Schreiben aufsetzt, in dem man dem Gekündigten quasi "erlaubt" weiterhin in der Wohnung zu bleiben (damit sie weiter Geld bekommen und Miete zahlen)

    So ein Schreiben scheint mir riskant....

  • Aber wenn ich es nicht einreiche bekomme ich kein Geld... Wird zwar eh auf ein gerichtliches Verfahren hinauslaufen, da es nicht in Sicht ist, dass die zeitnah ausziehen aber das ganze wäre halt umso schlimmer, wenn ich in der Zwischenzeit keine Miete mehr erhalte...

  • Hallo,

    Die Frage ist, kann es Probleme bei der Durchsetzung der Eigenbedarfskündigung geben,

    Ja, allerdings. So ein Schreiben könnte vielleicht als vertragliche Vereinbarung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses ausgelegt werden.

    Was man stattdessen machen könnte ist, mit dem Vermieter unter Beibehaltung der Kündigung und des Vertragsende eine bestimmte Räumungsfrist zu gewären, bis wann die Wohnung zurück gegeben werden muss. Selbstverständlich ist für diese Zeit die Miete weiter zu zahlen, denn das ergibt sich schon allein aus dem Gesetz.

    Und man könnte als Mieter gemäß §574 BGB Widerspruch einlegen, sofern man belegen kann, dass der Umzug zum aktuellen Zeitpunkt eine soziale Härte darstellen würde. Das hebt die Künigung nicht auf, verzögert aber den Ablauf.

  • Ja aber ich habe die Befürchtung dass am ende meine Kündigung in irgendeiner Form unwirksam wird weil es so aussieht, als würde ich denen "erlauben" über die Frist hinaus da zu bleiben....

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