Ärger mit Vermiter

  • Hallo zusammen,

    ich habe gerade etwas Ärger mit meinem Vermieter, mit dem ich bis zu meiner Kündigung zum 31.03.2020 ein gutes Verhältnis hatte.

    Ich habe meine Wohnung 2018 angemietet und komplett Renoviert. Dazu gehörter der komplette Abriss der bereits teilweise runterhängenden Tapeten (Wände und Decken) sowie die Erneuerung der Böden. Ich habe das Alte Laminat rausgerissen und neues verlegt. Vom Vermieter hatte ich die mündliche zusage, dass ich alles machen kann. Selbst bauliche veränderungen hätte ich vornehmen dürfen. Das einzige, was mein Vermieter dazu gesagt hat ist, dass ich für alle Investitionen im Falle meines Auszuges keinen finanziellen Ausgleich erhalte.

    Im Mietvertrag findet sich folgende Klausel:

    Zitat

    "Der Mieter übernimmt die Mietsache in nicht renoviertem Zustand. Für die Vornahme der fälligen Schönheitsreparaturen erhält der Mieter einen Betrag von ____ EURO. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Mietsache als renoviert übergeben gilt. Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter auf seine Kosten getragen. Der Vermieterübernimmt keine Schönheitsreparaturen."

    Der Betrag wurde in dem Mietvertrag nicht hinterlegt und ich habe auch keinen finanziellen Ausgleich erhalten.

    Mein Vermieter verlanngt nun von mir, dass ich die Böden wieder in den Orignalzustand bringen soll.

    Was muss ich diesbezüglich überhaupt tun? Muss ich jetzt wirklich die von mir gekauften und eingebauten Böden wieder entfernen oder können diese drin bleiben? Der Vermieter meint, dass es nicht sein kann, dass er jetzt auf den Kosten sitzen bleibt um die Böden zu erneuern. Dabei sind diese ja noch nicht mal zwei Jahre alt.

    Dies bringt mich zu dem nächsten Punkt. Ich vermute, dass wenn ich die Böden nicht im Originalzustand übergebe der Vermieter an das Kautionssparbuch geht.

    Im Mietvertrag steht zur Mietsicherheit folgendes:

    Zitat

    "Der Mieter stellt dem Vermieter eine Mietsicherheit in Höhe von ____ EURO. Der Mieterhat die Möglichkeit, die Kaution in drei gleichen Raten zu zahlen. Der Mieter erstellt ein Konto auf seinen eigenen Namen."

    Auch hier fehlt der Betrag. Nachdem ich damals eingezogen bin bekam ich einen Anruf von dem Mann meiner Vermieterin der mir sagte, dass ich ein Kautionssparbuch machen muss und ihm das zukommen lassen soll. Da ich blöderweise mir darüber keine Gedanken gemacht habe, habe ich dies mit 2400 € angelegt und an den Vermieter geschickt.

    Kann der Vermieter jetzt an das Geld ran oder kann ich dies zurückfordern?

    Vielen Dank schon mal im Voraus.

  • Hallo,

    wenn in den beiden Texten im Vertrag keine Zahlen eingetragen wurden, dann sind diese Absätze auch nicht wirksam. Denn die Nennung des Betrags ist dafür erforderlich.

    Es geht aus deiner Beschreibung nicht hervor, ob du einfach nur ein Sparbuch angelegt hast und dem Vermieter gegeben, oder ob du es an den Vermieter verpfändet hast. Das wäre aber wichtig. Denn ohne Verpfändung kommt der Vermieter nicht ohne deine Unterschrift an das Geld. Du hingegen kannst zur Bank und das Sparbuch einfach als verloren melden und dir das Geld geben lassen.

    Die Erlaubnis des Vermieters, bauliche Veränderungen durchführen zu dürfen, beinhaltet nicht, dass man die Sachen bei Auszug nicht zurück bauen muss. Eine Vereinbarung für letzteres müsste man optimalerweise zusätzlich zur Erlaubnis treffen. Das ist offenbar versäumt worden. Der Vermieter darf somit den Rückbau fordern. Das Problem ist hierbei natürlich, dass der vorherige Boden nicht mehr vorhanden ist. Daher bleibt nur, mit dem Vermieter ins Gespräch zu gehen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

  • Vielen Dank für die Antwort,

    das Sparbuch wurde dem Vermieter mit der Verpfändungsurkunde übergeben.

    Kann ich dies dennoch zurückfordern?

    Muss ich sonst irgendwas renovieren bei meinem Auszug?

  • Der Vermieter darf somit den Rückbau fordern.

    Davon gibt es aber Ausnahmen, etwa wenn die Forderung danach willkürlich wäre, etwa der alte Boden extrem abgewohnt war und ein Rückbau somit sinnlos wäre. Das müsste man im Einzelfall prüfen lassen.

    Ich würde bezüglich des Sparbuches damit argumentieren, dass zwar kein Betrag eingetragen worden ist, aber durch die Hinterlegung der Kaution eine Individualabsprache darüber getroffen worden ist, dass eben doch eine Kaution nachträglich vereinbart worden ist. So würde ich zumindest die Zahlung dann auslegen. Natürlich kann man auch dann argumentieren, dass die Hinterlegung irrtürmlich erfolgte.

    Muss ich sonst irgendwas renovieren bei meinem Auszug?

    Die Rechtsprechung sagt, es muss gar nichts renoviert werden, soweit die Wohnung unrenoviert übernommen worden ist und es keinen Ausgleich gab.

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