Instandhaltung oder Modernisierung

  • Hallo

    ich habe erhebliche Probleme mit meinem " neuen Vermieter "

    Ich habe in meinem Wohnzimmer einen Laminatboden den ich nun endlich nach vier Jahren erneuern möchte. Unter diesem Laminat befindet sich meines Wissens nach ein alter Dielenboden.

    ( Im Flur gesehen) Dieser Dielenboden scheint verschlissen oder kaputt zu sein. Äussert sich indem der Laminat so viel Bewegung hat das zum Teil der Laminat schon defekt ist. Man steht an vielen Stellen in " Löchern " Also man merkt richtig wie der Boden nachgibt und an manchen Stellen echt extrem. (Vormieter hatte schon an manchen Stellen den Laminat ANGENAGELT!) Neuen Laminat auf den Boden macht wohl wenig Sinn.

    Ich habe daraufhin den Vermieter angerufen und dort berichtet das ich gerne den Boden erneuern möchte . Habe aber auch das Problem mit dem Unterboden geschildert, und darum gebeten diesen Instand zusetzten. (z.b. mit Verlegeplatten oder Ähnliches, bin nicht vom Fach).

    Heute der Rückruf. NEE also das wolle er nicht machen und ausserdem müsste man dann auch die Miete erhöhen wegen Modernisierung des Bodens.

    Stimmt diese Aussage? Modernisierung oder Instandsetzung ?

    Kann mir jemand helfen? Habe nämlich noch mehr Baustellen hier.( Die sind aber durch Vorbezitzer des Hauses verursacht) Nicht zu ende repariert.

    LG Aaliyahangel

  • Hallo,

    eine Modernisierung im Sinne des §555b BGB erfordert es, dass sich in irgend einer Weise der Wohnwert oder Wohnkomfort verbessert. Das kann ich nach deiner Schilderung nicht erkennen, zumal der Vermieter nur den defekten Unterboden erneuern würde. Wenn man von Modernisierung sprechen wollte, dann müsste der Vermieter auch den Laminat ersetzen durch etwas besseres, z.b. einen Vinylboden, Parkett oder was auch immer.

    Aber wer weiß, vielleicht sieht der Vermieter ja eine entsprechende Verbesserung.

    Instandsetzung geht immer zulasten des Vermieters. Selbst bei einer Modernierung müssen Anteile der Kosten abgezogen werden, die Reparaturen darstellen.

  • So sehe ich das auch. Ich denke er will das nicht machen weil er dann auch die Heizungen versetzten müsste aus den Nischen. Momentan habe ich nur einen cm Luft unter meinen Heizungen. Das ist glaube ich schon jetzt nicht zulässig, mal abgesehen davon das ich mich zu Tode heize. Ausserdem läuft Wasser in meinen Keller weil mein Abfluss nur eine Attrappe ist. Wie gesagt ich habe nun eine Menge Baustellen weil meine alte Vermieterin verstorben ist und die Erben das Haus verkauft haben. Sie hat nix zu ende gemacht hier in der Wohnung.

    Einmal editiert, zuletzt von Aaliyahangel (8. Januar 2020 um 19:18)

  • Dann solltest du die Sachen nun in Angriff nehmen, indem du dem neuen Eigentümer noch eine detaillierte Liste mit den Mängeln zukommen lässt sofern noch nicht geschehen und die Behebung einforderst. Sollte der Vermieter nichts tun, kannst du darüber nachdenken, ob du mit Mietminderung (§536 BGB) oder Ersatzvornahme (§536a II BGB) Druck machst.

    Bei optischen Dingen wie einen abgenutzten Boden kann man diskutieren, ob man den Vermieter zu etwas zwingen kann. Aber bei Beschädigungen, welche die Nutzbarkeit der Wohnung einschränken ist es eindeutig.

  • Werde Ihm ein Liste der Mängel und nicht vollendeten Dingen mal zukommen lassen. Am Telefon sagte er nur das ich dran denken soll das meine Miete ja auch recht günstig sei und man im Falle der MODERNISIERUNG die Miete kräftig anheben werde. Ich mache aber diese Liste und berichte dann hier.

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