Ehe aus, ich will raus

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgende Situation:

    - Ich trenne mich von meiner Frau.

    - Wir stehen beide im Mietvertrag drin.

    - Ich habe bereits eine neue Wohnung gefunden.

    - Meine Noch-Frau hat schwere psychische Probleme und ist Medikamenten und Alkohol-abhängig.

    - Der Vermieter möchte eine Verzichtserklärung haben in der folgendes steht:

    Unwiderrufliche Verzichtserklärung

    Als Mitmieter verzichte ich hiermit unwiderruflich auf sämtliche Rechte und Pflichten an dieser Wohnung

    und bitte zugleich um Entlassung aus dem Mietvertrag. Mir ist bekannt, dass es zu meiner rechtswirksamen Entlassung aus dem Vertragsverhältnis einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung des

    Vermieters bedarf. Bis dahin hafte ich für sämtliche Rückstände.

    Hinweis der Vermieterin

    Die Zustimmung wird erst dann erteilt, wenn hinreichend gesichert erscheint, dass der in der Wohnung

    verbleibende Mitmieter in der Lage ist, die Miete allein zu bezahlen.

    Eine Entscheidung wird in ca. 3 Monaten erfolgen.

    - Meine Noch-Frau ist seit 5 Tagen weg (Also weggelaufen, nicht das 1. Mal und ohne Klamotten, Eigentum etc.)

    und ich weiß nicht, ob und wenn ja, wann sie wiederkommt und ob sie die Wohnung behalten will.

    - Normalerweise müsste sie Hartz 4 beantragen, da sie kein Einkommen hat und dann würde die Miete auch bezahlt werden, aber wenn sie das nicht macht...

    Wie komme ich da raus???

  • Ich vermute einmal, dass Du darauf hier keine Antwort erhalten wirst. M.E. nach wäre das nur durch eine Rechtsberatung zu machen, und das ist hier nicht erlaubt. Solltest Du von mir einen Rat annehmen: suche Dir einen Rechtsanwalt, für den Mietrecht und Ehescheidungen zum Spezialwissen gehören.

  • Hallo,

    generell ist es so, dass ein gemeinsmer Mietvertrag entweder gemeinsam gekündigt werden muss, oder aber man vereinbart in Zustimmung mit dem Vermieter und der anderen Mietpartei eine Vertragsänderung, in der ein Mietpartner aus dem Vertrag entlassen wird.

    Bei einer Ehewohnung gibt es aber eine Besonderheit, sofern sich die Eheleute darüber einig geworden sind, wer in der Wohnung bleiben soll. Dies ist im §1568a III BGB geregelt. Danach können die Eheleute eine gemeinsame Erklärung unterschreiben, wer auszieht und mit wem das Vertragsverhältnis fortgesetzt werden soll. Dem kann der Vermieter nicht widersprechen. Er hat lediglich ein Sonderkündigungsrecht gegenüber dem bleibenden Partner. Der §1568a gilt zwar primär für die Scheidung, aber laut Rechtsprechnung ist der Absatz 3 bereits für die Trennungszeit anwendbar.

  • Danke schön für diese Infos. Was ich vergessen hatte zu schreiben. Die Wohnung wurde zuerst von meiner Noch-Frau, sowie ihrem damaligem Partner bewohnt. Der Ex ging dann und ich bin eingezogen, ist das relevant?

    Gruß Peevee

  • In der Eingangsinfo hast du geschrieben, Du stehst zusammen mit deiner Frau im Mietvertrag. Der damalige Partner steht also offenbar nicht mehr mit drin. Daher ist das nicht relevant. Es ist nur die aktuelle vertragliche Situation maßgebend.

    Die Verzichtserklärung, die du zitiert hast, ist rechtlich nicht von besonderer Bedeutung. Denn wenn deine Frau nicht zustimmt, dann ist eine Entlassung aus dem Vertrag nicht möglich. Der Vermieter kann dich nicht einseitig aus dem Vertrag entlassen. Das geht nur mit Unterschrift deiner Frau, entweder als Vertragsänderung, oder über die Mitteilung laut §1568a wie erläutert. (Diese Information ist allgemeingültig, daher insofern keine Rechtsberatung)

  • Wir dürfen die Erklärung nicht juristisch bewerten oder verbessern. Von daher bringt das nichts. Ist denn deine Frau inzwischen wieder aufgetaucht, sodass sie mit unterschreiben kann?

  • Leider nein, kein Lebenszeichen bisher.

    Morgen ziehe ich aus und in die neue Wohnung ein.

    Das meiste ist gepackt und ein Teil bereits in der neuen Wohnung.

    Ich habe eine sukzessive Erklärung geschrieben, sprich ich gehe davon aus und hoffe darauf, dass meine Noch-Frau bald zurückkehrt und dann die andere Erklärung, die ich bereits für sie verfasst habe, unterschreibt und abgibt.

    Inhaltlich dass wir als Eheleute uns einig sind, dass ich ausziehe und sie in der Wohnung verbleibt. Das wurde auch tatsächlich so zwischen uns besprochen.

    Für den aktuellen Monat ist auch alles bezahlt, vielleicht taucht sie diesen Monat noch auf, ich hoffe es...

    Einmal editiert, zuletzt von Peevee (10. Januar 2020 um 15:07)

  • und dann die andere Erklärung, die ich bereits für sie verfasst habe, unterschreibt und abgibt.

    Es muss eine gemeinsame Erklärung sein, also vom Text für beide verfasst und auf dem gleichen Papier auch beide unterschreiben. Separate Erklärungen sind nicht gültig.

    Umziehen kannst du ja, daran hindert dich nichts und niemand. Nur bleibst du inzwischen noch verpflichtet für die Wohnung.

  • "c) Änderung des Mietverhältnisses durch Mitteilung der Ehegatten

    Soweit zwischen den Ehegatten Einigkeit über die weitere Nutzung der Ehewohnung besteht, können sie eine dementsprechende Änderung des Mietvertrages durch Erklärung gegenüber dem Vermieter auch gegen dessen Willen herbeiführen! Erforderlich ist lediglich die Mitteilung an den Vermieter über die Überlassung der Ehewohnung an einen Ehegatten.

    Für diese Erklärung sieht das Gesetz noch nicht einmal die Schriftform vor. Es muss auch keine gemeinsame Erklärung der Ehegatten vorliegen; grundsätzlich würden sukzessive Erklärungen genügen."

    Quelle: 1568a BGB

  • Ihr seid aber noch nicht geschieden .... Oder ?

    Aus deinem Link

    "Wichtig (!): § 1568a BGB bietet den Eheleuten die Möglichkeit, dass der ausziehende Ehegatte mit rechtskräftiger Scheidung auch gegen den Willen des Vermieters aus dem Mietvertrag entlassen wird."

  • @Kontio

    Am Beispiel dieser Verlinkung siehst du, dass man sich selbst auf die Auskunft eines Anwalts nicht immer verlassen kann und sich dieser irren kann. Laut Rechtsprechung (OLG Hamm, Beschluss vom 21.01.2016 - 12 UF 170/15) gilt der Absatz 3 des Paragraphen bereits schon für die Trennungszeit, nicht erst für die Scheidung. Grund ist, dass man ja bereits während der Trennung kein Interesse mehr hat, zusammen zu wohnen.

  • Grund ist, dass man ja bereits während der Trennung kein Interesse mehr hat, zusammen zu wohnen.

    Wenn Du nur wüsstest, wie Recht Du damit hast :D Ich hab mal sowas von kein Interesse daran.

    Separate Erklärungen sind nicht gültig.

    Was ist denn nun richtig? Ich denke ich werde meine einzelne Erklärung einfach mal faxen und sehen wie der Vermieter darauf reagiert.

  • Was ist denn nun richtig?

    Ich habe das Urteil nochmal in Bezug auf die Frage gelesen. Dort ist von "übereinstimmenden Erklärungen" die Rede. Somit können es also getrennte Erklärungen sein.

    Nochmal eine Anmerkung, um Mißverständnisse zu vermeiden. Endgültig ausgeschieden aus dem Vertrag ist man erst mit Rechtskraft der Scheidung, so wie es von dem Paragraphen gedacht ist.. Aber mit Angabe der übereinstimmenden Erklärung ist der ausgezogene Ehepartner schon von den Verpflichtungen aus dem Vertrag entbunden. So kann man es auch in dem Urteil lesen. Aber die Verpflichtung los geworden zu sein ist es ja, worauf es ankommt.

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