Mitbewohner rausschmeißen der nicht im Mitvertrag steht???

  • Hallo!
    Ich wohne seit ca 1 Monat mit einem Arbeitskollegen in einer Wohnung zusammen. Leider stehe ich nicht im Mietvertrag mit drin oder als Untermieter dabei, da es ein paar Schwierigkeiten gegeben hat...Eigentlich wollten wir das in der 1. Woche regeln, aber mein Mitbewohner wollte mich schon in der 1. Woche raushaben, da ich 2 mal Freunde bei mir hatte und es ihm zu laut war!!
    Er sagt bis 30. April muss ich aus der Wohnung draußen sein, sonst wechselt er das Schloss auf meine Kosten usw

    Kann er das so einfach machen auch wenn ich nicht im Mietvertrag drinenn stehe??? Ich wohn noch nicht mal 1 Monat in der Wohnung!!Die Miete hab ich auch gezahlt usw...
    Geht das überhaupt aus diesem (lächerlichen) Grund?!

    Bitte um schnelle Antwort!

    Einmal editiert, zuletzt von neschna (25. April 2011 um 15:38)

  • Hallo neschna,

    "Ich wohne seit ca 1 Monat mit einem Arbeitskollegen in einer Wohnung zusammen. Leider stehe ich nicht im Mietvertrag mit drin oder als Untermieter dabei, da es ein paar Schwierigkeiten gegeben hat..."
    Also existiert (beweisbar) noch nicht mal ein Untermietvertrag.

    "Er sagt bis 30. April muss ich aus der Wohnung draußen sein, sonst wechselt er das Schloss auf meine Kosten usw"
    usw was? Er kann Dich sogar von der Polizei 'raussetzen lassen.

    "Kann er das so einfach machen auch wenn ich nicht im Mietvertrag drinenn stehe???"
    Ja.

    "Ich wohn noch nicht mal 1 Monat in der Wohnung!!Die Miete hab ich auch gezahlt usw..."
    usw was? Auch die Zahlung von "Miete" begründet keinen Metvertrag.

    "Geht das überhaupt aus diesem (lächerlichen) Grund?!"
    Ja.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (25. April 2011 um 16:04)

  • Sie haben leider in dieser Bleibe keinerlei Rechte. Sie haben den Status eines Besuchers und da kann Sie der Mieter auch schon in der nächsten Stunde rausschmeißen. Die Mietzahlung ist keine, man kann das als Unkosten bezeichnen.

  • Hallo neschna,
    da Sie noch nicht so lange bei Ihren Mitbewohner (Hauptmieter) wohnen, sollten Sie mal ueberpruefen ob Sie noch ein Beleg ueber Ihre Mietzahlung haben. Es muss aber erkennbar sein, dass es sich um eine Mietzahlung fuer Ihr Zimmer incl. Adresse handelt.
    Sollte es so sein, dann kann ein Untermietvertrag ohne Schriftform bestehen. Und dass haette dann zur Folge, dass Ihr Mitbewohner (Hauptmieter) Sie eventuell mit Frist erst einmal schriftlich kuendigen muss. Kuendigungen von Wohnraummietvertraegen beduerfen der Schriftform. Unabhaengig davon ob Ihr Mitbewohner (Hauptmieter) eine Untermieterlaubnis von seinem Vermieter hat oder nicht, das ist "Seine" Aufgabe die Genehmigung einzuholen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (27. April 2011 um 19:42)

  • Ich komm aus einem anderen Forum und hab mich extra hier angemeldet um diesen Schwachsinn der hier erzählt wird entgegen zu wirken.

    Hi Neschna,

    nein er kann dich nicht auf die Straße setzen oder das Schloß austauschen USW.

    Wenn er das Schloß austauscht liegt eine verbotene Eigenmacht vor, du kannst dir eine einstweilige Verfügung holen und er ist Schadensersatzpflichtig für die Zeiten in die du nicht in die Wohnung kamst (z.B. Hotel). [ § 858 BGB ]

    Grundsätzlich kann ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden oder liegt durch schlüssiges Handeln konkludent vor. Du hast Miete gezahlt. Hast du deinen Namen an die Klingel geschrieben? Hast du dich umgemeldet? Das sind alles Indizien für eine Gebrauchsüberlassung im Rahmen eines Mietverhältnisses. Ob du nur ein Tag in der Wohnung gewohnt hast, oder nur einen Monat, oder 10 Jahre soll keine Rolle spielen.

    Dein Arbeitskollege ist hier dein VM. Er kann dir eine ordentliche oder erleichterte Kündigung übergeben. Diese Bedarf der Schriftform und muss unterschrieben sein.

    Der Beitrag von Kolinum ist schwachsinnig und gefährlich. Auf den von Berny will ich gar nicht erst eingehen. Der Beitrag von D-D-I ist absolut korrekt!!

    Neschna, du solltest weitere Angaben machen, z.B. in welcher Form Miete gezahlt wurde (Bar/Unbar), ob du dort ein Zimmer hast, ob es möbiliert war ... etc...

  • Der Beitrag von Kolinum ist schwachsinnig und gefährlich. Auf den von Berny will ich gar nicht erst eingehen. Der Beitrag von D-D-I ist absolut korrekt!!


    Und wie findest Du Deinen Beitrag?

  • Es ist nicht meine Aufgabe meine eigenen Beiträge zu bewerten. Ich gebe meine Meinung nach bestem Wissen und Gewissen ab. Insbesondere wenn Leute in Notsituationen sind sollte man ihnen keinen Scheiss erzählen! Auch wenn der Threadsteller tendenziell unsympathisch ist.

  • "Eigentlich wollten wir das in der 1. Woche regeln, aber mein Mitbewohner wollte mich schon in der 1. Woche raushaben, da ich 2 mal Freunde bei mir hatte und es ihm zu laut war!!"
    Und das soll Ihrer Meinung nach ein mündlicher Mietvertrag sein ??

    "Wenn er das Schloß austauscht liegt eine verbotene Eigenmacht vor,...."
    Den Schwachsinn gebe ich Ihnen zurück.

    "Du hast Miete gezahlt." Ob in diesen Fall Miete oder Unkostenbeitrag, darüber kann man aber nun wirklich verschiedener Ansicht sein.

    "Grundsätzlich kann ein Mietvertrag auch mündlich abgeschlossen werden oder liegt durch schlüssiges Handeln konkludent vor."
    Das ist richtig!

    Auch zu einem mündlicheh Mietvertrag gehört gegenseitigte Willensüberstimmung, eine solche ist aus dem Beitrag des Fragestellers aber nicht zu entnehmen.
    Ein konkludentes Handeln erfordert allerdings einen längeren Zeitraum um darauf schließen zu lassen.

    Desweiteren sind Ihnen selbst Fragen offen geblieben.

  • "Und das soll Ihrer Meinung nach ein mündlicher Mietvertrag sein ??"

    Neschna wurde in den unmittelbaren Besitz eingewiesen. Es fand eine faktische Gebrauchsüberlassung statt. Vertragspartner von Neschna ist hier sein Arbeitskollege.

    Neschna sollte mehr Angaben zu den Wohnverhältnissen etc. machen damit eine genauere Einschätzung möglich ist.

    "Den Schwachsinn gebe ich Ihnen zurück."

    Schlösser auswechseln bei eigener Kündigung des Mieters Mietrecht, Wohnungseigentum frag-einen-anwalt.de

    Darf mein Vermieter einfach das Schloss auswechseln? Mietrecht, Wohnungseigentum frag-einen-anwalt.de

    und

    AG Dortmund 117 C 9807/05

    wie auch

    AG Leipzig 163 C 3357/10

    "Ob in diesen Fall Miete oder Unkostenbeitrag, darüber kann man aber nun wirklich verschiedener Ansicht sein."

    Wenn er anteilig Miete resultierend aus der Gesamtmiete des Hauptmietvertrags gezahlt hat kann man verschiedener Ansicht sein ob das Miete war oder nicht? Besucher die "Unkostenbeiträge" in voller Höhe einer Miete zahlen?

    Welche Fragen sind mir offen geblieben?

  • DrumBum:

    "Ob in diesen Fall Miete oder Unkostenbeitrag, darüber kann man aber nun wirklich verschiedener Ansicht sein."
    Muss man sogar. Es gibt nämlich überhaupt nicht Unkosten, sondern ausschliesslich Kosten.

    "Wenn er anteilig Miete resultierend aus der Gesamtmiete des Hauptmietvertrags gezahlt hat kann man verschiedener Ansicht sein ob das Miete war oder nicht?"
    Joo, auch wenn als Verwendungszweck Miete oder Mietanteil angegeben ist, entsteht auch durch frommstes Wunschdenken noch längst kein (Unter)Mietvertrag.

  • Neschna muss weiter Angaben machen.

    Aber auch wenn hier manche ihn als Besucher darstellen wollen, es fand eine Gebrauchsüberlassung statt bei welchem ( ich gehe davon aus ) Neschna ein unmöbiliertes Zimmer bezogen hat. Er wurde in den Besitz eingewiesen und hatte Besitzherrschaft.

    Hat er vllt noch seinen Namen an der Klingel stehen gehabt? Oder sich umgemeldet?

    Er soll "Besucher" gewesen sein? Ich bitte euch!

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