Mietrückstand fristlose Kündigung der Wohnung.

  • Hallo

    Ich habe da mal eine frage ich hoffe ihr könnt mir helfen.

    Ich habe vom Jobcenter ein bescheid vom Januar 2019 das die miete übernommen wird bis Oktober 2019, so jetzt ist das Problem das das Jobcenter nix bezahlt hat und jetzt kommt der Vermieter und will das Geld von mir,.

    So jetzt ist aber das Problem das ich eine Fristlose Kündigung erhalten habe für die Mietwohnung ich soll bis zum 6 Januar draußen sein und ersatzweise fristgerecht bis zum 31 Märtz wen der Rückstand gezahlt wurde, und in der Kündigung steht drin das auf keinen fall und auch nicht stillschweigend das Mietsverhältnis fortgeführt wird!!

    So jetzt meine frage, wen ich mir das Geld leihe und zahle den Rückstand kann der Vermieter mich trotzdem rausklagen?? Wegen einem zerrüttetem und unzumutbarem Mietverhältnis??

    Weil wen ich das Geld zahle dann möchte ich auch hier wohnen bleiben, ansonsten brauch ich es ja jetzt erst mal nicht zahlen weil ich mir ja dann eine neue Wohnung suchen muss.


    Mfg

  • Hallo,

    grundsätzlich ist es in der Tat möglich auch eine ordentliche Kündigung auszusprechen wegen Mietrückständen und diese kann auch nicht geheilt werden.

    Jedoch kann ein Versäumnis vom Jobcenter dazu führen, dass die Kündigung ausnahmsweise unwirksam ist, da dem Mieter kein Verschulden zur Last fällt. Das muss aber im Einzelfall geprüft werden und kann nicht pauschal bejaht werden.

    Du solltest dich heute noch an das Jobcenter wenden und in Erfahrung bringen, warum keine Miete gezahlt worden ist.

  • Hallo

    Erst mall vielen Dank, also das heißt wen ich den Rückstand bezahle kann der Vermieter mir trotzdem kündigen

    fristgerecht, ich bewohne die Wohnung schon 17 Jahre wie lange ist den die Kündigungszeit bei 17 Jahre?

    Ich habe auch gelesen das der Vermieter abmahnen muss bevor er Kündigt ist das richtig? Weil ich habe nie eine Abmahnung bekommen, weil wehre mir bekannt gewesen im Januar das das Jobcenter nix zahlt hätte ich was unternommen, aber das der Vermieter mir keine Abmahnung geschickt hat wuste ich von nix.

    Der Vermieter kam jetzt im Dezember mit einer Zahlungsaufforderung von 3000€ und zeitgleich Kamm die fristlose Kündigung alles ohne Abmahnung!!!

    Ist das Rechtens??

    Einmal editiert, zuletzt von Micha13 (3. Januar 2020 um 07:55)

  • Erst mall vielen Dank, also das heißt wen ich den Rückstand bezahle kann der Vermieter mir trotzdem kündigen

    fristgerecht

    Er kann hier hilfsweise ordentlich kündigen. Die Frist beträgt bei 17 Jahren Mietzeit allerdings 9 Monate.

    Ich habe auch gelesen das der Vermieter abmahnen muss bevor er Kündigt ist das richtig?

    Nein, das wäre nur bei vertragswidrigem Verhalten der Fall. Bei Zahlungsverzug muss nicht abgemahnt werden.

    Grundsätzlich solltest Du ganz dringend klären, warum keine Mietzahlung durch das Jobcenter erfolgt ist, wenn Du einen Bescheid hast.

    Wurden die Mieten denn an Dich gezahlt und Du hast das nicht mitbekommen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also ich habe heute morgen mit dem Jobcenter telefoniert, die behaupten das mir nix mehr zugestanden hätte weil ich in Arbeit war ich hätte ja nix richtig nachgewiesen!!! Und das ich nur 500€ monatlich verdient hätte könnte ich meiner Oma erzählen!! Und ich hätte eine Einladung zum Termin bekommen und ich sei dort nicht erschienen somit dürfte das JC alle Leistungen einstellen!! Habe ich nie bekommen.

    Vom JC habe ich monatlich 620€ bekommen inklusive miete, und meine Abrechnung vom Arbeitgeber habe ich dem JC jeden Monat zugeschickt, somit hätte mir noch ca.320€ monatlich zugestanden vom JC, ich muss wohl hier Klage beim SG. Einlegen, aber das kann Monate oder Jahre dauern bist das SG. Entscheidet solange wartet kein Vermieter!

    Wie kann ich hier jetzt noch heil aus der Sache rauskommen? Habt ihr eine Idee?

    Einmal editiert, zuletzt von Micha13 (3. Januar 2020 um 17:03)

  • Hallo,

    so wie es scheint, sollte das Jobcenter nicht direkt an den Vermieter zahlen. Sondern das Jobcenter hat dir "inklusive Miete" gezahlt.

    Daher fällt dem JC wohl kein Verschulden zur Last.

    Du kannst dich natürlich rechtlich beraten lassen, solltest du dafür kein Geld haben kannst du beim Amtsgericht ein Beratungsschein beantragen.

    Gruß

  • Ich habe ein bescheid das das JC direkt an den Vermieter die Miete zahlen soll.

    Somit mir nichts mehr ausgezahlt wird, da das JC auch noch interne Verrechnungen vorgenommen hat.

  • Da das JC aber die Leistungen eingestellt hat und nach deren Aussagen aufgrund eines Verschuldens von dir, kann die Kündigung aber durchaus wirksam sein.

    Das kann man aber nicht beurteilen, da hier nicht die rechtmäßigkeit des JC geprüft werden kann.

  • Laß es mich mal hart schreiben: mir kommt es vor, als würde Dein Leben recht unstrukturiert verlaufen. Und das Folgende hat nichts mit dem Thema Mietrecht zu tun, sondern mit dem Thema Bereits im zweiten Satz schreibst Du:

    "Ich habe vom Jobcenter ein bescheid vom Januar 2019 das die miete übernommen wird bis Oktober 2019". Wenn Du also keine Anschlußleistung entweder beantragt hast oder Dir keine gewährt wurde, ist für November und Dezember keine Miete gezahlt worden, weder an Dich noch an den Vermieter. Wenn das JC die Miete an Dich gezahlt hat wußtest Du das, denn das Geld fehlt ja dann auf dem Konto und Du hast die Miete nicht an den Vermieter gezahlt. Es scheinen also eine Reihe von Versäumnissen zu bestehen. Was das JC betrifft, so wird Dir hier im Forum vermutlich niemand helfen können, es ist auch nicht Sinn dieses Forums. Wie darkshadow schon geschrieben hat, solltest Du Dich anwaltlich beraten lassen und Dir dafür einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen.

    Was das Mietrecht angeht so ist eigentlich alles gesagt:

    Laut § 543 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann, wenn:

    • zwei Monatsmieten nicht bezahlt wurden.
    • in zwei aufeinanderfolgenden Monaten die Miete nicht vollständig bezahlt wurde, sodass sich die Mietschulden in der Höhe einer Monatsmiete oder mehr bewegen.
    • die Miete in mehr als zwei Monaten in Folge nicht vollständig bezahlt wurde, sodass der Mietrückstand deshalb insgesamt höher ist als zwei Monatsmieten oder mehr.

    eine fristlose und laut BGH auch eine doppelte Kündigung wegen Mietschulden ausgesprochen werden.

  • OK. Das mit dem JC muss ich über das SG. Klären, mir hat aber auf jeden fall noch meine Miete zugestanden.

    Und was mir noch aufgefallen ist das die Kündigung der Wohnung nicht auf meinen Namen läuft und das die gekündigte Wohnung im 1 OG. rechts nicht meine Wohnung ist ich wohne nämlich EG. Mitte links, zwar ist meine Anschrift richtig aber die Kündigung ist inhaltlich falsch, jetzt meine frage, ist die Kündigung überhaupt Gültig? Oder kann ich diese ignorieren?


    Hier mall ein Beispiel

    Sehr geehrter Herr Falscher Name, wir kündigen die Wohnung 1 OG Rechts fristlos zum……..

    Ich wurde mit dem falschen Namen angesprochen und die falsche Wohnung wurde Gekündigt ich wohne nämlich EG. Mitte Links.

    Somit ist meine Frage, ist die Kündigung überhaupt wirksam??

  • die Kündigung der Wohnung nicht auf meinen Namen läuft und das die gekündigte Wohnung im 1 OG. rechts nicht meine Wohnung ist ich wohne nämlich EG. Mitte links

    Wenn ein Detail wie die Wohnungsbezeichnung falsch ist, ist das kein Problem, solange man aus dem Zusammenhang trotzdem erkennen kann, dass du und deine Wohnung gemeint ist. Wenn aber zusätzlich auch noch der Name falsch ist, dann es durchaus ziemlich schwierig, eindeutig interpretieren zu können, dass der Vermieter dich anspricht.

    Du musst es letztlich selber beurteilen, ob aus dem Zusmmenhang des Textes der Vermieter dich meint, oder ob er vielleicht einem Nachbarn die Kündigung geben wollte aber diese versehentlich in deinem Briefkasten gelandet ist. Wir hier können das nicht beurteilen.

  • Ja OK.

    Was ich nicht verstehe ist das wen das Sozialamt den Rückstand übernimmt komplett, das dann die Kündigung der Mietwohnung unwirksam ist, einerseits wird gesagt bei Mietrückstand ist die Kündigung nicht aufzuheben bei Bezahlung des Rückstands, andererseits ist die Kündigung unwirksam??

    Das habe ich gefunden dazu.

    Nachzahlung der Miete, wenn der Vermieter bereits Räumungsklage eingereicht hat

    Wenn der Vermieter bereits bei Gericht eine Räumungsklage eingereicht hat, so kann der Rückstand dennoch bezahlt werden. Auch dann entfällt die Kündigung aufgrund der vollständigen Zahlung des Rückstandes, sofern die Zahlung innerhalb der Schonfrist von 2 Monaten nach Zustellung der Klage beim Vermieter eingeht. Die Klage wird in solchen Fällen, sofern Sie der Vermieter nicht zurücknimmt, abgewiesen.

    Also wen doch die Klage abgewiesen wird geht das Mietverhältnis doch weiter, oder sehe ich hier was falsch??? Also ich muss dann nicht raus aus meiner Wohnung.

    Zitat mit Quellenverlinkung erstellt

  • alles mal

    Nachzahlung der Miete, wenn der Vermieter bereits Räumungsklage eingereicht hat

    Wenn der Vermieter bereits bei Gericht eine Räumungsklage eingereicht hat, so kann der Rückstand dennoch bezahlt werden. Auch dann entfällt die Kündigung aufgrund der vollständigen Zahlung des Rückstandes, sofern die Zahlung innerhalb der Schonfrist von 2 Monaten nach Zustellung der Klage beim Vermieter eingeht (siehe dazu auch nachstehende Erläuterung). Die Klage wird in solchen Fällen, sofern Sie der Vermieter nicht zurücknimmt, abgewiesen. Im allgemeinen trägt der Vermieter das gesamte Prozessrisiko, d.h. er hat in einem solchen Fall die Prozeskosten alleine zu tragen. Die vom Gericht im Prozess dem Mieter gesetzen Fristen (oder auch erste Verhandlungstermine) sind in der Regel so bemessen, dass sie erst nach Ablauf der Schonfrist ablaufen. Dadurch ist im Zeitpunkt der Verhandlung oder Entscheidung des Gerichtes dann bereits die Möglichkeit des Wegfalles des Kündigungsgrundes durch Zahlung der Rückstände ausgeschlossen. Dennoch kann das Gericht, auch wenn Verhandlungstermine innerhalb der Schonfrist angesetzt sind, oder Fristen für ein schriftliche Vorverfahren ablaufen, den Mieter durch Versäumnisurteil zur Räumung verurteilen. Zahlt der Mieter dann innerhalb der (-noch laufenden -) Schonfirst, ........

    Zitat mit Quellenverlinkung erstellt und Text gekürzt

  • Wenn aber zusätzlich auch noch der Name falsch ist, dann es durchaus ziemlich schwierig, eindeutig interpretieren zu können, dass der Vermieter dich anspricht.

    Es stellt sich dann die Frage, ob aus anderen Umständen sich ergibt, dass die Kündigung eben einfach nur falsch bezeichnet ist. Etwa das der Inhalt stimmt, so die Höhe und Zeitraum der Mietschulden usw.

    Aber am Ende steht halt, dass ist eine Frage im Einzelfall.

    Das was du da weiter zitierst betrifft nur die fristlose Kündigung und nicht die ordentliche Kündigung die in deinem Fall hilfsweise ausgesprochen worden ist.

  • Ja OK.

    Aber wenn doch dann die fristlose Kündigung erledigt ist, da kann ich doch noch 9 Monate in meiner Wohnung wohnen bleiben, und wenn ich dann nicht ausziehe muss der Vermieter erneut Klage einreichen, oder wie läuft das ab?

    Das andere Problem was ich sehe ist ob das Sozialamt überhaupt die kosten übernimmt wenn die Frist gerechte Kündigung im Raum steht!!


    Ich meine doch wen die miete dann immer Pünktlich gezahlt wurden wird der Vermieter bestimmt davon absehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Micha13 (4. Januar 2020 um 16:06)

  • Aber wenn doch dann die fristlose Kündigung erledigt ist

    Kann man nicht pauschal sagen. Es kommt drauf an, ob die Kündigung formal unwirksam ist, dann ist die insgesamt unwirksam, also auch für die ordentliche Kündigung. Oder aber ob nur die fristlose sich erledigt hat indem du die Schulden zahlst.

    da kann ich doch noch 9 Monate in meiner Wohnung wohnen bleiben

    Kann man auch nicht pauschal sagen. Die hilfsweise ordentliche Kündigung ist zwar erlaubt, aber sie muss nicht unbedingt wirksam sein. Es kommt auf die Begründung und die genaueren Umstände an.

    muss der Vermieter erneut Klage einreichen, oder wie läuft das ab?

    Soweit solltest du es nicht kommen lassen. Denn du zahlst dann die ganzen Kosten, und da kommt einiges zusammen.

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