Hallo
Ich habe da mal eine frage ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich habe vom Jobcenter ein bescheid vom Januar 2019 das die miete übernommen wird bis Oktober 2019, so jetzt ist das Problem das das Jobcenter nix bezahlt hat und jetzt kommt der Vermieter und will das Geld von mir,.
So jetzt ist aber das Problem das ich eine Fristlose Kündigung erhalten habe für die Mietwohnung ich soll bis zum 6 Januar draußen sein und ersatzweise fristgerecht bis zum 31 Märtz wen der Rückstand gezahlt wurde, und in der Kündigung steht drin das auf keinen fall und auch nicht stillschweigend das Mietsverhältnis fortgeführt wird!!
So jetzt meine frage, wen ich mir das Geld leihe und zahle den Rückstand kann der Vermieter mich trotzdem rausklagen?? Wegen einem zerrüttetem und unzumutbarem Mietverhältnis??
Weil wen ich das Geld zahle dann möchte ich auch hier wohnen bleiben, ansonsten brauch ich es ja jetzt erst mal nicht zahlen weil ich mir ja dann eine neue Wohnung suchen muss.
Mfg