Beschädigte Tür bei Auszug (minimaler Schaden)

  • Hallo Liebe Gemeinde,

    ich habe eine Frage zum Reparaturaufwand / Instandsetzung beim Auszug.

    Ich bin beim Einzug 2 mal mit dem Endstück einer Gardinenstange hängengeblieben. WZ-Tür war falsch eingestellt und ging immer wieder zur hälfte zu.

    Dadurch sind bei dieser überaus billigen Tür 2 kleine Dellen an der Ecke des Schlosses entstanden. Lackbeschichtung abgeplatzt, drunter trat das billige Pressspan zum Vorschein.

    Nach Bemängelung dieses Schadens, reparierte ich sie sofort mit weißer Spachtelmasse und Spachteln. Ich habe diese Arbeit sehr aufwändig und professionell durchgeführt.

    Die Tür sieht jetzt aus wie vorher nur mit 2 kleinen Farbunterschieden an der Ecke (ca 4mm Durchmesser)

    Ist es notwendig und legitim diese gesamte Tür wegen 2 kleinen Macken zu tauschen?? Obwohl Nichtmal eine Funktionsstörung besteht??

    (Im Anhang ist das Protokoll der Erstabnahme, ihr müsst euch die kleinen Stellen mit weißer Masse verspachtelt vorstellen)

    BG Oliver

  • Hallo Oliver,

    ich habe den Text, mit dem du negativ über den Vermieter spricht und diesen dabei auch namentlich nennst, entfernt. So etwas soll nicht Zweck dieses Forums sein, sondern ausschließlich um über Probleme rund um das Mietverhältnis sachlich reden zu können. Bitte um Beachtung!

    Bei Beschädigungen, die man als Mieter zu verantworten hat, hat der Vermieter einen Anspruch darauf, dass dies fachgerecht erledigt wird. Sollten noch Spuren des Schadens sichtbar sein, muss das der Vermieter nicht akzeptieren.

    Wenn eine fachgerechte Reparatur nicht möglich ist, dann kommt bleibt nur der Austausch. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass du als Mieter immer nur einen angemessenen Zeitwert zu bezahlen hast, niemals den vollen Preis der Ersatzbeschaffung. Denn der Vermieter soll nicht besser gestellt sein als ohne dem Schaden.

    Aus Sicht des Vermieter wäre es immer besser, eine Reparatur durchzuführen sofern möglich. Denn diese Kosten kann er voll ersetzt verlangen, beim Ersatz wie gesagt nur einen Zeitwert.

  • Hallo Frugger,

    die Entfernung von denen dir als negativ bezeichneten textpassagen war nicht notwendig. Mir ging es hier nicht um eine Diffamierung oder üble Nachrede, von Personen oder einer Gesellschaft sondern um die Darlegung von Fakten.

    Dies ist manchmal notwendig um andere unwissende zu warnen, bzw besteht auch ein öffentliches Interesse welches durch die allgemeine Pressefreiheit sowie das Informationsrecht geschützt ist.

    Bei anderen Foren wie Google oder immobiliensc. t sind ähnliche Meinungen und erfahrungsberichte auch von einem länger zurückliegenden Zeitraum vorhanden. Daher waren meine Beschreibungen keine reinen Fiktionen sondern reelle Probleme.

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