Hallo,
bezugnehmend der unten zusammengefassten Fälle haben wir Fragen, ob wir die Rechtssituation richtig verstehen.
Fall A:
Eine Wohnungsbaugesellschaft baut ein Haus mit mehreren Wohnungen und vermietet diese. Die Verwaltung der Wohnungen erfolgt durch die Wohnungsbaugesellschaft selbst. Nach ein paar Jahren entscheidet sich die Wohnungsbaugesellschaft die Verwaltung aufzugeben und möchte die Wohnungen verkaufen.
Fall B:
In einem Mehrparteienhaus haben verschiedene Eigentümer eine oder mehrere Wohnungen. Die Wohnungen sind vermietet. Ein Eigentümer möchte eine seiner vermieteten Wohnungen verkaufen.
Fragen:
1. Sehen wir es richtig, dass im Fall A der Mieter ein Vorkaufsrecht hat, weil die von der Wohnungsbaugesellschaft "vermietete Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt" wird?
2. Sehen wir es richtig, dass im Fall B der Mieter kein Vorkaufsrecht hat, weil die Wohnung bereits Eigentum eines vermietenden Eigentümers ist? "Die Umwandlung in eine Eigentumswohnung" erfolgte ja bereits in der Vergangenheit, als eben der vermietende Eigentümer diese Wohnung kaufte.
Hintergrund:
Wir wohnen in einem 4-Parteien Haus. Jede Wohnung hat einen anderen Eigentümer. Unsere Wohnung soll verkauft werden (Info erfolgte vom Vermieter). Wir prüfen den Kauf und stoßen hierbei auf den Begriff Vorkaufsrecht.
Über eine Antwort freuen wir uns.