Riesiger Riss in Rigips-wand-was tun?

  • Guten Tag liebes Forum,

    Ich habe an der Wand einen riesigen Riss, der sich vom Boden bis zur Decke hin hochzieht und in mehrere Richtungen ausbreitet(wie ein Baum).

    Er ist im Schnitt noch nicht mal 1 mm breit,bis auf 2 Stellen, wo kleine Stückchen von der Rigips-Wand herausgebrochen sind.

    Habe diesen Riss entdeckt weil ich genau daneben einen Wasserschaden gefunden hatte(siehe Bild 2).

    Vermieter bescheid gegeben, dieser hatte eine Firma für Wasserschäden beauftragt, diese hatte sich den Wasserschaden dann angesehen und festgestellt das die Wand total trocken ist, sprich das dies wohl ein (Jahre)alter Wasserschaden ist.(In dieser Wand befinden sich die Wasserrohre, da auf der anderen Seite das Bad und daneben die kleine Küche ist)

    Da nichts trockengelegt werden musste war es für den Vermieter somit erledigt.

    Nun habe ich aber noch die kaputte Wand.

    Dazu hätte ich ein paar fragen:

    Wer muss das reparieren, Vermieter oder ich?

    Wäre es nicht gut wenn sich Jemand mal den großen Riss anschauen würde?

    Er geht sogar noch weiter als auf dem Bild,habe nur nicht die Tapete weiter abgemacht.

    Im Küchenbereich(Single-Küche ist zugleich auch der Flur)nebenan, befindet sich auch oben, an der oberen Wand ein waagrechter Riss aber da kann ich nicht sagen ob es nur die Farbe ist oder auch die Wand an sich.(zu weit oben und ein Hängeschrank ist davor).

    Wenn ja, kann ich dann selbst jemanden holen der sich den Riss anschaut(weil meine Vermieter meinen der Fall wäre erledigt).

    An was für einen Fachmann müsste ich mich dann wenden?Denn, als ich bei Gelbe Seiten bzw .auch bei Google nachschaute, war ich zugegebenermaßen etwas überfordert, weil ich keine Ahnung habe wohin ich mich da wenden musste.?(,ich hoffe jemand kann mir helfen.

    lg Keks

  • Ist der Schaden denn während deiner Mietzeit entstanden, oder schon vor Einzug vorhanden?

    Wenn der Schaden während der Mietzeit entstanden ist, wäre der Vermieter in der Pflicht, weil dies nichts mehr mit Schönheitsreparaturen zu tun hat.

    Grundsätzlich sind Risse im Trockenbau relativ unproblematisch und kommen in Neubauten öfter mal vor (Setzungsrisse).

    Hier müssten dann die Tapeten entfernt werden, der Trockenbau mit einer Gewebeeinlage bearbeitet werden.

    Wenn die Risse nur zugespachtelt werden, kann es sein, dass die Risse wieder auftauchen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    erstmal Danke für die Antwort.

    Genau das ist das Problem,ich weiss nicht ob der Schaden während meiner Mietzeit endstanden ist. Ich wohne dort seit ca. 5 Jahren und den Wasserschaden hatte ich nur entdeckt weil die Tapete/Farbe dort ganz unten sich am Wandende etwas gelöst hatte und es etwas gelblich war.

    Dadurch habe ich mir die Wand genauer angesehen und zuerst links nur einen Riss gesehen und nachgeschaut, und darunter hatte sich dann dieser riesige Riss verborgen.

    Mein Bett stand immer an dieser Wand, dadurch habe ich nie auf den unteren Teil der Wand geachtet und kann nicht sagen wie lange das schon war.

    Nur das der Fachmann von der Wasserschadenfirma sagte das die gesamte Wand total trocken ist und es recht alt aussieht.(Der Wasserschaden).

    Bei mir wurden nie Rohre repariert oder kontrolliert,daher kann es eig. nur sein das es ein sehr alter Schaden ist,bei dem Riss bin ich unsicher ob der schon vorher da war.

    Daher dachte ich , das es gut wäre wenn dann sich jemand, der sich mit Rissen auskennt das mal ansieht, vllt. kann er ja sagen wie alt ungefähr dieser Riss/der Schaden ist?

    Wenn der Riss/Schaden vor meinem Einzug irgendwann entstanden ist, wer müsste denn dann dafür aufkommen?

    Ich muss noch dazu sagen das ich mir bei dem Waagrechten Riss, von dem ich erzählt habe, nicht ganz sicher bin, ob dies auch(wie bei dem großen Riss)eine Rigips-wand ist,weil vom Klang her hört sie sich nicht so hohl an wie die andere Wand.Beu diesem Riss,bin ich mir aber so gut wie sicher ,das der bei meinem Einzug noch nicht da war.

    So weit ich weiß wurde das Haus in den 90er erbaut, ist das dann noch ein Neubau?

    IHätte da auch noch eine Frage. Mir war aufgefallen,das, bevor ich die Tapete bei dem Riss heruntergenommen hatte, bei dem Riss auf der Tapete wie so ein erhebung/wulst zu sehen war,(wo der Riss entlang ging). Wenn an dieser Erhebung/Wulst kein Riss zu sehen ist,sondern erst, wenn man die Tapete öffnet, ist das ein Zeichen dafür das jemand einfach über einen Riss drüber Tapeziert/Gestrichen hatte.(hoffe es ist verständlich was ich meine).Ähnlich diesem Wulst den man auf meinem 2. hochgeladenen Bild, über dem Wasserschaden sieht.

  • Wenn der Riss/Schaden vor meinem Einzug irgendwann entstanden ist, wer müsste denn dann dafür aufkommen?

    eigentlich niemand, da der optische Mangel schon vor Einzug vorhanden war. Erst wenn so etwas während der Mietzeit auftritt, wäre der Vermieter in der Pflicht.

    So weit ich weiß wurde das Haus in den 90er erbaut, ist das dann noch ein Neubau?

    Ja, wir haben bei uns das Problem, dass Mitte der 90er Jahre etliche Neubauten hochgezogen worden sind.

    Das ganze sollte dann immer recht schnell gehen, so dass der Rohbau nicht so lange getrocknet wurde, wie notwendig. Hierdurch kam es dann zu solchen Rissen.

    ist das ein Zeichen dafür das jemand einfach über einen Riss drüber Tapeziert/Gestrichen hatte.

    Durchaus möglich. Ich vermute mal, dass es sich dann nur um einen optischen Mangel handelt, der tatsächlich einfach mit Tapete beseitigt werden kann.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    eigentlich niemand, da der optische Mangel schon vor Einzug vorhanden war. Erst wenn so etwas während der Mietzeit auftritt, wäre der Vermieter in der Pflicht.

    Gilt dies auch für den Wasserschaden?

    wie ist das mit dem waagrechten(horizontalen)Riss,glaube mittlweweile(durch Klopfen) das dies keine Rigipswand ist. Sollte ich diesen Riss besser auch meinen Vermietern angeben?

    Gibt es im bezug auf den horizontalen Riss unterschiede wenn dies keine Rigipswand ist?

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