Rechtsstaat versus moralische Tugend

  • Hallo liebe erfahrene Nutzer und Nutzerinnen,

    vorweg: Den Hinweis, dass hier keine Rechtsberatung erteilt wird, habe ich verstanden. Mein Anliegen habe ich bisher nur hier geschildert.

    Persönliche Situation zur Wohnung:

    Alleinstehende, keine unbefangenen sozialen Kontakte, nur einmal Besuch von Mutter gehabt.

    Mitgliedschaft im Mietverein. Keine Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung.

    Ist-Situation:

    Ich bin Mieter.

    Seit Oktober 2017 im Mietverhältnis.

    Mietvertrag ist unterschrieben bei mir, nicht beim Vermieter.

    Mietvertrag nennt keine Möbel, keinen Vermerk zu Renovierungen, Schönheitsreparaturklausel vorhanden.

    Vermieter nannte mündlich "Wohnung ist renovierungsbedürftig".

    Wohnungsübergabe mit Vormieter. Kein Übergabeprotokoll.

    Wohnung ist renovierungsbedürftig, möbeliert.

    Beziehungssituation Mieter zu Vermieter:

    Schwieriges zwischenmenschliches Verhältnis.

    Ich schätze ihn als Lügner, hinterlistig und gierig ein. Die Begegnungen und Worte, die dazu führten möchte ich nicht unbedingt schildern.

    Soll-Situation:

    Kündigung zum 1. Mai 2020.

    Keine Renovierungskosten für mich,

    Keine Haftung für vorher vorhandene Schäden, die man vielleicht findet, obwohl ich sie nicht sah.

    Bekannte Möglichkeiten:

    Nachmieter suchen. Problem dabei; ich habe Skrupel so eine Wohnung jemandem anzuwerben.

    Für eure Beiträge und eine ergiebige Diskussion bedanke ich mich schon mal.

    Vielen Dank

  • Wo ist das Problem? Du kannst doch einfach zum 30.04.2020 kündigen und musst dich um nichts weiter kümmern, wenn dir keine renovierte Wohnung übergeben wurde.

    Wenn die Wohnung nicht möbliert ist laut Vertrag, stellt sich die Frage, wem diese eigentlich gehören. Gibt es dazu irgendwelche schriftlichen Nachweise?

    Oder wurde ein Kündigungsausschluss vereinbart?

  • Wenn dir die Möglichkeit zu einem Nachmieter eingeräumt worden ist, kannst du diese ja suchen und ganz offen darüber sprechen und musst nichts beschönigen.

  • Wo ist das Problem?

    Das Problem ist meine Angst vor Auseinandersetzung, die gefühlte Ungerechtigkeit und massive Kosten auf mich zubringt.

    > schriftlichen Nachweise?
    Nichts. Nicht, dass ich wüsste. Keiner wo meine Unterschrift draufsteht. Im OP steht auch, dass noch nicht einmal ein Mietvertrag beiderseits vorhanden ist. Geschweigedenn ein Übergabeprotokoll mit dem Vormieter.

    > wurde ein Kündigungsausschluss vereinbart?

    Siehe oben.

  • Nachmieter … suchen und ganz offen darüber sprechen und musst nichts beschönigen.

    Das wäre eine Lösung, die ich moralisch nicht vertreten kann, da ich das Problem einfach weitergebe. Aber leider auch die einfachste Lösung.

    Ein Übergabeprotokoll werde ich dann auch nicht - oder nur minimal - anfertigen.

    Im Prinzip brauche ich einen Dummen, wie mich, der die Gefahr eingeht, für Schäden haftbar gemacht zu werden, die locker zehn Jahre alt sind.

    Wie ich nämlich in anderen Beiträgen lese, kann der Vermieter bspws. sagen:

    "Kratzer an der Tür. Neue Tür" oder "Wände verlebt. Streiche" oder "Poröse Silikondichtungen, lose Kabelfassungen für TV in der Wand. Muss ich leider auf deine Kosten neumachen lassen".
    Dass sehe ich wahrlich nicht ein, dass er damit davonkommt. Auch nicht bei anderen.

    I

  • Wenn dir die Möglichkeit zu einem Nachmieter eingeräumt worden ist

    Natürlich habe ich die Möglichkeit.
    Es sieht nämlich so aus, aus der Perspektive des Vermieters:

    Entweder der jetzige Mieter zahlt alle Schäden und ich renoviere dann, was dazu führt, dass ich eine höhere Mieter verlangen kann -
    oder er sucht mir einen Nachmieter und ich treibe das Spiel weiter. Am Ende habe ich null Aufwand und wenig Kosten.

  • Das Problem ist, dass Du die Wohnung nicht vom Vermieter übernommen hast und es kein Protokoll gibt.

    Wenn der Vormieter Dir nun Mängel/Beschädigungen aufgehalst hat und der Vermieter nichts von diesen Beschädigungen weiß, dann bist Du in der Nachweispflicht, dass die Beschädigungen nicht von Dir stammen.

    Da es aber kein Protokoll gibt, kannst Du das nicht.

    Schönheitsreparaturen entfallen, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vermieter nichts von diesen Beschädigungen weiß,

    Der Vermieter, davon können wir ausgehen, weiß genau das, was ihm finanziell zuträglich ist.

    Danke für die Beiträge. Vermutlich muss ich einfach die Wohnung an den nächsten Treudoofen vermieten und der Schuh ist geputzt.
    Wie man merklich lesen kann, erzürnt mich das ungemein. Ich hätte niemals in diese Wohnung ziehen dürfen, ohne alles schriftlich zu klären.

    Mir tut es Leid.

  • Hallo Markus,

    ich kann nachvollziehen, dass dich die ganze Sache aufregt. Aber ich kann kein Problem für dich erkennen, so sehr ich auch darüber nachdenke. Da es kein Übergabeprotkoll gibt, bist du in einer guten Situation.

    Wenn der Vermieter von dir Schadenersatz für Beschädigungen verlangt, dann ist es auch der Vermieter als Anspruchsteller, der in der Nachweispflicht ist, dass speziell DU die Schäden verursacht hast, und dass die Schäden nicht vor deiner Mietzeit schon vorhanden waren oder nach der Mietzeit entstanden sind. Dieser Nachweis dürfte dem Vermieter kaum gelingen, da es kein Übergabeprotokoll gibt.

    Die Antwort von Leipziger82 ist etwas irreführend. Denn die Nachweispflicht von dir als Mieter kommt erst nachrangig dran, wenn der Vermieter seine Nachweise erbracht hat, sodass du dich dann noch entlasten kannst. Aber wenn der Vermieter keine Nachweise bringt, hat sich die Sache für ihn erledigt und er bekommt keinen Anspruch auf Schadenersatz.

    So gesehen kannst du entspannt sein, ganz normal kündigen ohne Nachmietersuche. So sehe ich es jedenfall aufgrund meiner allgemeinen Erläuterung zur Beweislast.

  • Gerade jetzt zur Coronazeit habe ich schriftlich eine Kündigung per Einschreiben gesendet.
    Diese kam nicht an.
    In einem Telefonat aus Südost-Asien sagte er, die Kündigung würde mündlich in Ordnung sein. Ich nehme ihn beim Wort.
    Aber rein juristisch bin ich da am kürzeren Hebel. Wenn der will, kann der mich einfach 3 Monate länger Miete zahlen lassen. Nicht wahr?

    Eure Einschätzung dazu?

  • Wenn der will, kann der mich einfach 3 Monate länger Miete zahlen lassen. Nicht wahr?

    Nunja, es liegt in deiner eigenen Macht, dich dagegen abzusichern. Es ist nicht nötig, dass du dich auf das Wort des Vermieters verlässt.

    Du brauchst nur dafür zu sorgen, dass die Kündigung im Briefkasten des Vermieters landet und dass du es beweisen kannst. Wann der Vermieter die Kündigung dann aus dem Briefkasten raus holt, braucht dich nicht mehr zu interessieren.

    Die sicherste Art des Beweises ist die Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Annähernd genauso sicher ist der persönliche Einwurf zusammen mit einem neutralen Zeugen. Wichtig ist, dass dieser Zeuge auch das Kündigungsschreiben sieht, das du in den Umschlag steckst, sodass dieser auch den Inhalt bezeugen kann.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!