Ich war tatsächlich schon länger nicht auf Wohnungssuche. Häufig ist es auch eher die Kombination aus Budget und Ansprüchen, weshalb angeblich so viel Wohnungsnot herrscht und "alle suchen". Meine Erfahrung von der anderen Seite ist eher, dass die verzweifelt Suchenden sehr konkrete Vorstellungen von Wohnung und Preis haben, die bei den heutigen Verhältnissen einfach nicht zusammen passen oder die EINE Wohnung gesucht wird, die perfekt zu den Wünschen passt. Ob es eine solche Wohnung überhaupt gibt? Wenn dann das Wohnzimmer 30 cm zu schmal ist oder eine Tür im Weg ist, sodass der 3 m Breite Fernseher oder die tolle Couch nicht hinpasst, nimmt man die Wohnung nicht und sucht weiter "völlig verzweifelt". Zu Kompromissen, entweder bei der Wohnung oder eben beim Preis, ist man nicht bereit. Wie das im Fall von M ist, weiß ich natürlich nicht, vielleicht ist das eine der Gegenden, bei denen tatsächlich keine Mietwohnungen angeboten werden, auch dann nicht, wenn man den Suchradius vergrößert.
Tatsächlich sind Wohnungen, bei denen der Vermieter in unmittelbarer Nähe wohnt, oft günstiger. Da ist quasi "Schmerzensgeld" schon eingepreist, weil das nicht selten Zündstoff bietet. Das ist auch meine Erfahrung mit allen Wohnungen, bei denen Vermieter und Mieter wissentlich auf dem gleichen oder angrenzenden Grundstück wohnen.
Bzgl. der Katzenhaltung ist schon entscheidend, was im Mietvertrag steht. Auch hier gilt, dass Verträge einzuhalten sind. Ist vereinbart, dass der Mieter den Vermieter bgzl. der Haltung um Erlaubnis fragen muss, ist diese Klausel gültig. Pauschal können sie nicht verboten werden, im Einzelfall aber schon. Deshalb ist auch hier zu prüfen, was genau vereinbart wurde.
Wenn von einer Freigänger-Katze Beeinträchtigungen z.B. durch Kot, der nicht entfernt wird, ausgehen, kann man damit möglicherweise schon ein individuell vereinbartes Nein zur Katzenhaltung begründen. Tatsächlich habe ich es aber nicht versucht, dafür gibt es bei uns im Zweifamilienhaus andere Lösungen.
Zitat"Verträge sind einzuhalten": Hörte aber schon oft von mittlerweile dank Gerichtsurteil hinfälligen Klauseln in Mietverträgen, insbesondere in den vermieterfreundlich verfassten. Ich glaube die Katzenhaltung zählt dazu. Zumindest ist hier wohl in aller Regel mieterfreundlich entschieden worden ("freie Entfaltung der Persönlichkeit"). Bei Hunden, auch kleinen, sieht die Sache m. W. schon wieder ganz anders aus.
Das bezog sich auf die verwirrende Situation mit dem Tor, Luftraum usw. Wenn das Tor als benutzbar vermietet wurde und dem MIeter ein Weg über den Hof zugesichert wurde, muss sich der Vermieter daran halten. Notfalls kann man das Tor per Ersatzvornahme selbst reparieren lassen, wenn man den Vermieter korrekt in Verzug setzt. Dazu ist aber zu klären, was beweisbar tatsächlich vereinbart wurde.