Können NK Vorauszahlungen vom Vermieter nachträglich in der Höhe neu festgelegt werden?

  • Ich zahle eine kleine monatliche Nebenkostenvorauszahlung.

    Nun habe ich die Nebenkostenabrechnung 2018 erhalten und muss ein wenig nachzahlen was mich allerdings nicht stört.

    Kann der Vermieter einfach die monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen oder kann es so bleiben wie es ist und ich zahle im Bedarfsfall einfach nach?

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

  • Hallo,

    ja. Gemäß §560 IV BGB ist das vorgesehen. Eine solche Erklärung ist wirksam, wenn sich die Höhe an der letzten Abrechnung orientiert. Du kannst also nur den Vermieter darum bitten, es bei der bisherigen Höhe zu belassen, wobei er dem nicht zustimmen muss.

  • Vielen Dank für die Antwort.

    Um Unklarheiten bzw. Missverständnisse vorzubeugen der Hinweis, meine Antworten und Aussagen stellen keinen Anspruch auf Korrektheit und Vollständigkeit dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Eine Rechtsberatung kann nur von einem Anwalt durchgeführt werden.

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