Guten Tag zusammen!
Mir wurde von Seiten meiner Vermieter ordentlich gekündigt (selbstbewohntes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung). Die Kündigung ist zum Ende Mai gültig, also mit einer Frist von 6 Monaten. Das ist zwar ärgerlich, aber wohl rechtlich okay.
Nun zu meiner Frage: Wenn ich eher eine Wohnung gefunden habe - komme ich schneller aus dem Mietvertrag raus? Könnte ich nur fristgerecht mit drei Monaten Kündigungszeit kündigen? Oder gibt es sogar noch eine Möglichkeit, noch kurzfristiger aus dem Mietvertrag zu kommen?
Zumal mir sehr abstruse Anschuldigungen gemacht werden, könnte ich mich unter Umständen auch auf Unzumutbarkeit berufen?
Herzlichen Dank schon mal für die Hilfe!
Viele Grüße,
Gabi