Hallo,
wir hatten letztes Jahr das Thema hier schon gehabt, daher halte ich es auch kurz. Nachbar hat seit gestern seine Terrasse und alle Fenster, Gartenzaun wieder mit sehr heller Weihnachtsbeleuchtung geschmückt, wieder so hell das meine Fenster, Terrasse und auch Wohnung mit beleuchtet werden.Letztes Jahr hatte der Vermieter es zwischen 22 und 6 Uhr dem Nachbarn verboten, er meinte ich könnte auch die Polizei holen.
Ist eine helle Weihnachtsbeleuchtung nach 22-6 Uhr wirklich bei der Polizei eine Ruhestörung wie der Vermieter behauptet?
Darf die Weihnachtsbeleuchtung auch schon im November leuchten?
Der Mieter selbst hat Spaß daran zu provozieren, was auch der Vermieter schon bemerkt hat, und der Eigentümer wollte schon beide Terrassen entfernen lassen weil er keinen Streit unter Mietern haben möchte. Letztes Jahr hatte der Mieter die Beleuchtung vom 2.12.18-10.01.19.