Weihnachtsbeleuchtung

  • Hallo,

    wir hatten letztes Jahr das Thema hier schon gehabt, daher halte ich es auch kurz. Nachbar hat seit gestern seine Terrasse und alle Fenster, Gartenzaun wieder mit sehr heller Weihnachtsbeleuchtung geschmückt, wieder so hell das meine Fenster, Terrasse und auch Wohnung mit beleuchtet werden.Letztes Jahr hatte der Vermieter es zwischen 22 und 6 Uhr dem Nachbarn verboten, er meinte ich könnte auch die Polizei holen.

    Ist eine helle Weihnachtsbeleuchtung nach 22-6 Uhr wirklich bei der Polizei eine Ruhestörung wie der Vermieter behauptet?

    Darf die Weihnachtsbeleuchtung auch schon im November leuchten?

    Der Mieter selbst hat Spaß daran zu provozieren, was auch der Vermieter schon bemerkt hat, und der Eigentümer wollte schon beide Terrassen entfernen lassen weil er keinen Streit unter Mietern haben möchte. Letztes Jahr hatte der Mieter die Beleuchtung vom 2.12.18-10.01.19.

    Einmal editiert, zuletzt von TowerHamburg (24. November 2019 um 16:15)

  • Hallo,

    Ist eine helle Weihnachtsbeleuchtung nach 22-6 Uhr wirklich bei der Polizei eine Ruhestörung wie der Vermieter behauptet?

    Nein. Ruhestörung bezieht sich wirklich nur auf Lärm, und nur hierbei kann die Polizei was machen. Dein Problem nennt man "Besitzstörung".

    Du bist in der Nutzung deiner Wohnung mehr als nur unerheblich beeinträchtigt so wie du es beschreibst. Demnach ist es ein Mietmangel im Sinne des §536 BGB. Das bedeutet, der Vermieter ist durchaus in der Pflicht, und hat auch die Möglichkeiten, diese Besitzstörung zu unterbinden. Das Gesetz gibt ihm jedenfalls die Möglichkeiten dafür.

    Der Mieter selbst hat Spaß daran zu provozieren

    Somit könntest du dir als Alternative zu dem oben beschriebenen auch einen Spaß machen. Dieser besteht darin, dass du den Nachbarn vor Gericht zerrst um eine Unterlassung dieser Besitzstörung zu erwirken zu bestimmten Uhrzeiten oder zumindest eine Reduzierung der Helligkeit. So etwas ist möglich, es gab dazu schon Urteile, wobei ich gerade leider keines zur Hand habe. Ich denke, dann wird dem Nachbarn das Lachen schnell vergehen.

  • Herzlichen Dank für deine und eventl. weitere Antworten. Weil die Polizei hätte ich mit sowas auch nicht belasten mögen. Auf jeden Fall habe ich seit 3 Monate eine Komplett Rechtschutzversicherung für alle Bereiche.

  • Auf jeden Fall habe ich seit 3 Monate eine Komplett Rechtschutzversicherung für alle Bereiche.

    Dann übergebe die Sache einem Anwalt und der wird dann eine strafbewehrte Unterlassungsverfügung anstrengen gegen den Mieter, die effektivste Möglichkeit um dagegen vorzugehen. Weil dann muss er jedesmal eine Geldstrafe zahlen, wenn er gegen die Verfügung verstößt.

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