Parken vor dem Haus auf privaten Gehweg

  • Mitbewohner im Haus nutzen seit dem Frühjahr den gemeinsamen Fußweg von Gehsteig an der Straße zu den Hauseingängen als Parkplatz.

    Von der Straße am Gehsteig führt ein ca. 2m breiter mit Betonplatten belegter Fußweg zu deren Hauseingang in etwa der Mitte des Hauses, es dürften insg. ca. 15m sein. Der Zugang zu unserer Wohnung/Außentreppe zweigt nach ca. 6m ab. Im hinteren Teil wird das Auto der unteren Mieter abgestellt.


    Laut einem Anwohner gegenüber, der seit mind. 30 Jahren hier wohnt, gibt es keine "Zufahrt" vor dem Haus, der Bordstein ist nicht abgesenkt.
    Der Weg wurde so breit angelegt, da das Gebäude ursprünglich ein Büro-/Verwaltungsgebäude war.
    ca. 3m nebendran befinden sich unsere beiden offiziellen Stellplätze auf den Hausgrund, der Bordstein ist hier, wie bei allen Zufahrten in der Straße angesenkt.

    Die Mieterin verscheucht oder nötigt ständig Anwohner, Besucher einer Gaststätte oder auch unsere Gäste, falls jemand völlig Regelkonform auf der Straße "vor ihrer Einfahrt" parkt.
    Wir fanden im Januar einen Zettel mit der Drohung im Briefkasten, dass wir künftig abgeschleppt werden, sollten wir nochmals die "Einfahrt" zuparken.

    Vor ca. zwei Wochen wurde meine Freundin wieder angeblökt, da sie angeblich zu dicht an der "Ausfahrt" geparkt hatte. Wobei unser Fahrzeug mind. 2,5m entfernt stand.

    Außerdem wurde angekündigt, sie würde demnächst ein Schild am Gehsteig mit dem Hinweis "Einfahrt - parken verboten" o.ä. aufzustellen.

    Um die Sache klar zu stellen, und zwar so schnell wie möglich, wollte ich mich bei der Stadt zu Details des Grundstücks erkundigen.


    Welche Stelle wäre hier zuständig, wer kann Einblick in Unterlagen beim Katasteramt nehmen, Jedermann, nur Bürger, nur Anwohner oder Eigentümer?
    Wie kommt man an diese Auskünfte?


    Sehe gerade, Auskünfte bei den Ämtern kosten (viel Geld). Dann muss ich die Sache wohl beim Ordnungsamt(?) melden, da wir genötigt werden den öffentlichen Verkehrsraum nicht zum Parken nutzen zu dürfen?

  • Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Sache irgend etwas mit Mietrecht zu tun hat. Mir scheint das eher eine Sache des für den ruhenden Verkehr zuständigen Amtes zu sein. Niemand kann beliebig eine Einfahrt festlegen und schon garnicht das Parken an irgend einer Stelle der Straße per Schild verbieten wollen.

  • Wende dich hierfür bitte ans Ordnungsamt der Stadt. Dieses ist auch für Verkehrsangelegenheiten zuständig und kann zur Klärung helfen.

    Ist in Arbeit.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass diese Sache irgend etwas mit Mietrecht zu tun hat. Mir scheint das eher eine Sache des für den ruhenden Verkehr zuständigen Amtes zu sein. Niemand kann beliebig eine Einfahrt festlegen und schon garnicht das Parken an irgend einer Stelle der Straße per Schild verbieten wollen.

    Natürlich betrifft das Parken auf der Fahrbahn den Straßenverkehr, ich kläre das mit jemanden vom Ordnungsamt.

    Dafür haben wir hier ständig Verkehr auf unserem Fußweg zum Haus, da immer wieder Besucher oder die Anwohner über die eh schon kaputten Betonplatten bollern und genervt sind, falls man dort gerade entlang läuft. "Das ist unsere Zufahrt zu unserem Parkplatz".
    Ich vermute, der Eigentümer billigt das Parken auf dem hinteren Teil des Fußwegs, da unser Zugang vorher abzweigt. Will das nur vorher von offizieller Seite geklärt haben, ob auf dem Hausgrund auf den Fußweg geparkt werden darf, da offensichtlich keine offizielle Zufahrt vorhanden ist.

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