Reperaturen Küche im Übergabeprotokoll. Wer zahlt?

  • Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt wischen Vermieter V und Mieter M stellt sich dar.

    Im Mietvertrag wird die vorhandene Einbauküche nicht erwähnt. Im Übergabeprotokoll steht sinngemäß: "Die Wohnung ist wie folgt ausgestattet: EBK mit Herd, Kühlschrank, etc (leichte Gebrauchsspuren)" Nun ist der Herd aufgrund von Verschleiß unbrauchbar.

    Gehört die Küche damit zum Mietgegenstand, dessen Funktion von V sichergestellt werden muss? Kann M eine Reparatur/Ersatz auf Kosten von V bestehen oder ist mit dem Übergabeprotokoll nur vereinbart, dass M die Küche zweckmäßig benutzen kann ohneAnspruch auf Funktionsfähigkeit?


    Könnte V anbieten, den defekten Herd zu entsorgen, ihn aus dem Protokoll zu streichen und M sich selbst um Ersatz kümmern zu lassen?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Heißt also, dass alles, was im Übergabeprotokoll steht als vermietet gilt? Das widerspricht sich meiner Meinung nach etwas mit dem Umgang mit Renovierungen. Da muss der Mieter für die Instandhaltung von Wandfarbe usw. sorgen. Wobei das ja bei zB. Fußboden nicht zutrifft. Hm ...

  • Hallo,

    Heißt also, dass alles, was im Übergabeprotokoll steht als vermietet gilt?

    Es muss noch nicht mal im Protokoll genannt sein. Was in der Wohnung vorhanden ist, gilt als mitvermietet. Denn so in dem Zustand hat man die Wohnung ja angeschaut und gemietet. Wenn der Vermieter seine Instandhaltungspflicht für Einrichtungsgegenstände ausschließen wollte, dann müsste das explizit im Vertrag vereinbart werden.

    für die Instandhaltung von Wandfarbe usw. sorgen. Wobei das ja bei zB. Fußboden nicht zutrifft

    Das hat jetzt mit der ursprünglichen Frage nichts zu tun. Die Schönheitsreparaturen sind ein separates Thema.

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