Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt wischen Vermieter V und Mieter M stellt sich dar.
Im Mietvertrag wird die vorhandene Einbauküche nicht erwähnt. Im Übergabeprotokoll steht sinngemäß: "Die Wohnung ist wie folgt ausgestattet: EBK mit Herd, Kühlschrank, etc (leichte Gebrauchsspuren)" Nun ist der Herd aufgrund von Verschleiß unbrauchbar.
Gehört die Küche damit zum Mietgegenstand, dessen Funktion von V sichergestellt werden muss? Kann M eine Reparatur/Ersatz auf Kosten von V bestehen oder ist mit dem Übergabeprotokoll nur vereinbart, dass M die Küche zweckmäßig benutzen kann ohneAnspruch auf Funktionsfähigkeit?
Könnte V anbieten, den defekten Herd zu entsorgen, ihn aus dem Protokoll zu streichen und M sich selbst um Ersatz kümmern zu lassen?
Vielen Dank im Voraus.