Beiträge von ndrs

    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt wischen Vermieter V und Mieter M stellt sich dar.

    Im Mietvertrag wird die vorhandene Einbauküche nicht erwähnt. Im Übergabeprotokoll steht sinngemäß: "Die Wohnung ist wie folgt ausgestattet: EBK mit Herd, Kühlschrank, etc (leichte Gebrauchsspuren)" Nun ist der Herd aufgrund von Verschleiß unbrauchbar.

    Gehört die Küche damit zum Mietgegenstand, dessen Funktion von V sichergestellt werden muss? Kann M eine Reparatur/Ersatz auf Kosten von V bestehen oder ist mit dem Übergabeprotokoll nur vereinbart, dass M die Küche zweckmäßig benutzen kann ohneAnspruch auf Funktionsfähigkeit?


    Könnte V anbieten, den defekten Herd zu entsorgen, ihn aus dem Protokoll zu streichen und M sich selbst um Ersatz kümmern zu lassen?


    Vielen Dank im Voraus.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!