Keine Nebenkostenabrechnung

  • Hallo auch,

    Ich hoffe, das Thema passt hierher.

    Ich habe sehr viel Ärger mit meinem Vermieter. Dieser hatte laut eigenen Aussagen noch nie eine Nebenkostenabrechnung erstellt. Letztes Jahr hat eine Mitarbeiterin angefangen diese rückwirkend ab 2016 zu machen. Für 2016 habe ich eine Nachzahlung Mitte letzten Jahres bekommen. 2017 sollte einige Monate später, auch im Jahr 2018 kommen.

    Da ging der ganze Ärger los. Seitdem werde ich vertröstet. Selbst schriftliche Fristsetzungen brachten nichts.

    Heute habe ich die zuständige Mitarbeiterin endlich am Telefon gehabt. Ergebnis des Telefonates: 2017 ist erst halb erstellt worden und da sie nach über einem Jahr erst seit zwei Wochen wieder da ist, hat sie auch wichtigeres zu tun. Dieses Jahr schafft sie es nicht mehr. Irgendwann nächstes Jahr. Das heißt natürlich auch, dass auch 2018 nicht pünktlich kommen wird.

    Welche Rechte habe ich? Also ich weiß, dass die Nebenkostenabrechnung von vorangegangenem Jahr im nächsten Jahr zum 31.12 beim Mieter eingehen muss. Aber lohnt es sich überhaupt etwas zu machen? Wenn sie eh unterbesetzt sind und es zeitlich nicht schaffen? Mich ärgert es natürlich sehr. Und wenn ja, was mache ich nun?

    Vielen Dank schonmal.

  • Hallo Mela,

    das Gesetz sieht hier vor, dass man die Vorauszahlung für die Nebenkosten (und nur diese, also nicht die Grundmiete) zurückbehalten kann, wenn der Vermieter nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschrieben Frist und trotz Fristsetzung seiner Pflicht der Erstellung der Abrechnung nachgekommen ist. Dieses Recht sollte man auch nutzen, denn später beim Auszug kann man rückwirkend nur noch etwas zurück fordern, insoweit man während der Mietzeit nicht mehr die Möglichkeit hatte, vom Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen.

    Das zurückbehaltene Geld aber aufbewahren. Wenn der Vermieter seine Pflicht erfüllt hat, muss man das dann nachzahlen.

    Alternativ kann man auch auf Erstellung der Abrechnung klagen. Aber die Zurückbehaltung ist in der Regel ein stärkeres Druckmittel auf den Vermieter.

    Ob es Sinn macht, auf die Abrechnung zu bestehen, hängt davon ab, ob man erwartet, Geld zurück bekommen zu müssen. Erwartet man hingegen eine Nachzahlung, die man ja wegen der Verfristung nicht mehr leisten muss, hätte die Abrechnung ja keinen Nutzen.

  • Als Mieter hat man allgemein einen Anspruch auf die Erstellung der Nebenkostenabrechnung. Die Verjährungsfrist beträgt hierbei 3 Jahre. Diese beginnt aber erst mit der sogenannten Fälligkeit.

    Bezüglich der Frist mal hier nachlesen: Verjährung von Nebenkostenabrechnungen

    Sollte sich der Vermieter verweigern eine zu erstellen oder schafft es nicht, so kann man ein Zurückbehaltungsrecht an den kommenden Vorauszahlungen geltend machen. Meistens reagiert ein Vermieter schneller, wenn weniger Geld eingeht.

  • Danke für eure Antworten.

    Klagen wollte ich nicht sofort, lasse es mir aber als Option offen.

    Eine Zurückhaltung der Nebenkosten ist eine sehr gute Idee, da ich eine dreistellige Rückzahlung erwarte.

    Fallen die Heizkosten auch unter die Nebenkosten? Meine Miete ist im Vertrag als Kaltmiete, Nebenkosten und extra Heizkosten aufgeschlüsselt.

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