Guten Tag,
ich habe folgendes "Problem". Ich habe kurzfristig eine neue Wohnung gefunden. Zum 01.12. werde ich ausziehen. Mit der Vermieterin wurde telefonisch bereits vereinbart das dies so OK sei und sie hat die Kündigung zum 01.12. akzeptiert. Weiter wies sie mich daraufhin das sie seit neuestem alles organisatorische was die Wohnung angeht an einen Makler abgegeben hat.
Dieser forderte eine Kündigung von mir, die jedoch die Kündigung im Februar beinhaltet, da dies ja die gesetzlich vorgeschriebenen 3 Monate sind. Ich habe dem Makler noch mitgeteilt das die Wohnung bis zum 01.12. bezugsfrei sei.
Nun zur eigentlichen Sache:
In meinem Vertrag findet sich folgende Klausel:
"Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn er einen Nachmieter nachweist."
Reicht es hierfür dem Makler den Nachmieter vorzuzeigen, der diesen wieder der Vermieterin vorstellt oder muss ich diesen direkt an die Vermieterin weiterleiten?
Sollte ich den Nachmieter dem Makler vorstellen und nicht der Vermieterin: ist die Vermieterin trotzdem verpflichtet den Nachmieter zu akzeptieren? (sofern natürlich Bonität und alles andere passt.)
Laut der Klausel in meinem Vertrag gehe ich davon aus das ich aus dem Vertrag komme, sobald ich einen Nachmieter vorweise der mir ähnlich Solvent ist und bereit ist den selben Mietbetrag wie ich zu zahlen. Sehe ich das richtig?
Darf ich die Wohnung selbst auf z.B. ebay Kleinanzeigen inserieren, obwohl der Makler den Auftrag der Vermieterin erhalten hat?
Ich bedanke mich schon einmal für jegliche Meinungen