Nachmietersuche

  • Guten Tag,

    ich habe folgendes "Problem". Ich habe kurzfristig eine neue Wohnung gefunden. Zum 01.12. werde ich ausziehen. Mit der Vermieterin wurde telefonisch bereits vereinbart das dies so OK sei und sie hat die Kündigung zum 01.12. akzeptiert. Weiter wies sie mich daraufhin das sie seit neuestem alles organisatorische was die Wohnung angeht an einen Makler abgegeben hat.

    Dieser forderte eine Kündigung von mir, die jedoch die Kündigung im Februar beinhaltet, da dies ja die gesetzlich vorgeschriebenen 3 Monate sind. Ich habe dem Makler noch mitgeteilt das die Wohnung bis zum 01.12. bezugsfrei sei.

    Nun zur eigentlichen Sache:

    In meinem Vertrag findet sich folgende Klausel:

    "Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn er einen Nachmieter nachweist."

    Reicht es hierfür dem Makler den Nachmieter vorzuzeigen, der diesen wieder der Vermieterin vorstellt oder muss ich diesen direkt an die Vermieterin weiterleiten?

    Sollte ich den Nachmieter dem Makler vorstellen und nicht der Vermieterin: ist die Vermieterin trotzdem verpflichtet den Nachmieter zu akzeptieren? (sofern natürlich Bonität und alles andere passt.)

    Laut der Klausel in meinem Vertrag gehe ich davon aus das ich aus dem Vertrag komme, sobald ich einen Nachmieter vorweise der mir ähnlich Solvent ist und bereit ist den selben Mietbetrag wie ich zu zahlen. Sehe ich das richtig?

    Darf ich die Wohnung selbst auf z.B. ebay Kleinanzeigen inserieren, obwohl der Makler den Auftrag der Vermieterin erhalten hat?

    Ich bedanke mich schon einmal für jegliche Meinungen

  • Hallo,

    Mit der Vermieterin wurde telefonisch bereits vereinbart das dies so OK sei und sie hat die Kündigung zum 01.12. akzeptiert

    Eine Kündigung ist nur eine Möglichkeit, ein Vertragsverhältnis zu beenden. Eine weitere Möglichkeit ist, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Es wäre daher gut, wenn du mit der Vermieterin entsprechend etwas schriftlich festzulegen, dass der bestehende Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen zum 30.11. aufgelöst wird. Damit hätte sich das mit der Nachmietersuche dann erledigt, weil der Vertrag zu dem Datum bereits beendet sein wird.

  • Das ist natürlich auch eine gute Idee. Danke für den Hinweis, ich werde die Vermieterin diesbezüglich einmal kontaktieren und hoffe das Sie immer noch dazu steht.

    Einmal editiert, zuletzt von Fruggel (18. November 2019 um 14:43) aus folgendem Grund: Zitat entfernt. Bitte keine Vollzitate, diese sind nicht hilfreich.

  • So, leider will sich die Vermieterin nicht an das Telefonat erinnern und alles über den Makler abwickeln. Ich habe mittlerweile ein paar Interessenten an der Wohnung, die diese zu den selben Konditionen, ab 01.12. übernehmen würden. Meine Vermieterin verlangt das ich deren Selbstauskunft dem Makler gebe.(Aus welchen Gründen auch immer) Reicht dies aus um die Klausel zu erfüllen oder muss ich die Interessenten der Vermieterin direkt vorstellen?

  • Reicht dies aus um die Klausel zu erfüllen oder muss ich die Interessenten der Vermieterin direkt vorstellen?

    Im Prinzip würde ich davon ausgehen, das ein vorzeitiger Austritt aus dem Vertrag nur dann möglich ist, wenn der Nachmieter auch von der Vermieterin akzeptiert wird, und dann wahrscheinlich zu dem Termin wo der neue Mieter den Vertrag erhält, bzw. eben max. mit der üblichen 3 monatigen Kündigungsfrist.

    Ob die Klausel die da bei dir im MV. steht auf was anderes schließen lässt wäre ich mir jedenfalls unsicher, bzw. würde nicht davon ausgehen.

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