Beiträge von hsrye

    So, leider will sich die Vermieterin nicht an das Telefonat erinnern und alles über den Makler abwickeln. Ich habe mittlerweile ein paar Interessenten an der Wohnung, die diese zu den selben Konditionen, ab 01.12. übernehmen würden. Meine Vermieterin verlangt das ich deren Selbstauskunft dem Makler gebe.(Aus welchen Gründen auch immer) Reicht dies aus um die Klausel zu erfüllen oder muss ich die Interessenten der Vermieterin direkt vorstellen?

    Guten Tag,

    ich habe folgendes "Problem". Ich habe kurzfristig eine neue Wohnung gefunden. Zum 01.12. werde ich ausziehen. Mit der Vermieterin wurde telefonisch bereits vereinbart das dies so OK sei und sie hat die Kündigung zum 01.12. akzeptiert. Weiter wies sie mich daraufhin das sie seit neuestem alles organisatorische was die Wohnung angeht an einen Makler abgegeben hat.

    Dieser forderte eine Kündigung von mir, die jedoch die Kündigung im Februar beinhaltet, da dies ja die gesetzlich vorgeschriebenen 3 Monate sind. Ich habe dem Makler noch mitgeteilt das die Wohnung bis zum 01.12. bezugsfrei sei.

    Nun zur eigentlichen Sache:

    In meinem Vertrag findet sich folgende Klausel:

    "Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn er einen Nachmieter nachweist."

    Reicht es hierfür dem Makler den Nachmieter vorzuzeigen, der diesen wieder der Vermieterin vorstellt oder muss ich diesen direkt an die Vermieterin weiterleiten?

    Sollte ich den Nachmieter dem Makler vorstellen und nicht der Vermieterin: ist die Vermieterin trotzdem verpflichtet den Nachmieter zu akzeptieren? (sofern natürlich Bonität und alles andere passt.)

    Laut der Klausel in meinem Vertrag gehe ich davon aus das ich aus dem Vertrag komme, sobald ich einen Nachmieter vorweise der mir ähnlich Solvent ist und bereit ist den selben Mietbetrag wie ich zu zahlen. Sehe ich das richtig?

    Darf ich die Wohnung selbst auf z.B. ebay Kleinanzeigen inserieren, obwohl der Makler den Auftrag der Vermieterin erhalten hat?

    Ich bedanke mich schon einmal für jegliche Meinungen

    Zitat

    Es ist das gleiche Spiel, wie wir es schon beim Wasser besprochen hatten, nämlich einfache Dreisatzrechnung. Also Kosten dividiert Gesamtzählereinheiten multipliziert mit dem Wohnungsverbrauch.

    Das ist mir nach deiner Antwort auch klar geworden. Ich habe irrtümlicher weise zu sehr auf die kWh in der Rechnung gestarrt und bin deshalb nicht vorangekommen. Mittlerweile dürfte auch dieser Posten stimmen.

    Zitat

    Das ganze ist nun vereinfacht, wenn es keine zentrale Warmwasseraufbereitung gibt. Dann wird der ganze Spaß noch mal eine Stufe aufwändiger, weil man zunächst nach Warmwasser und Heizung trennen muss und erst anschließend die Verteilung auf die Nutzer vornimmt.

    Bei uns wird Warmwasser und Heizung über eine Heizanlage erhitzt. Somit dürfte eine Aufteilung von Kalt und Warmwasser nicht nötig sein oder?

    Zitat


    Lies dir mal de Heizkostenverordnung durch, wenn du Lust und Langeweile hast. Dann wirst du mich sicher verstehen, wenn ich jetzt sage, dass es den Umfang hier im Forum sprengen würde, wenn ich dir eine Schulung gebe für die Erstellung der Abrechnung. Da gibt es sehr viel zu bedenken. Zuerst muss erst mal noch der Anteil der Kosten für die Warmwassererwärmung heraus gerechnet werden. Und wenn jemand nicht das gesamte Abrechnunsgjahr die Wohnung bewohnt hat, dann kommen noch die Gradtagszahlen ins Spiel. Um nur mal 2 Dinge zu nennen, die diese Abrechnung komliziert machen.

    das mir hier nicht das gesamte Vorgehen erklärt werden kann ist mir schon klar. Ich lese aber sehr viel nach und schule mich quasi selber soweit es geht. Sollten dann ab und zu etwas unklar sein, suche ich nach Rat.

    Einen Umzug hat es in diesem Abrechnungszeitraum zum Glück nicht gegeben.

    Mein Ziel ist eine Verbesserung der Abrechnung vom Ist-Zustand. Und das hab ich meiner Meinung nach schon erreicht :). Natürlich auch Dank der super Hilfe die ich hier bekommen hab.

    Aaah ich denke ich verstehe was du meinst. Also wie wäre jetzt die richtige Vorgehensweise?

    die Option die mir einfällt wäre: Mieter A hat von den 16999 kWh laut Wärmemengenzähler 25% verbraucht und deswegen werden auch 1/4 der entstandenen Kosten auf ihn umgelegt? Natürlich nach Umlage 70/30.

    Aber wie würde dann die Berechnung auf der Nebenkostenabrechnung aussehen?

    Betrag x(70% der Rechnung) / kWh laut Rechnung * (0,25*kWh Rechnung)?

    Hallo,

    Ich habe vor mir eine Rechnung unseres Gaslieferanten liegen über einen Verbrauch von 32738 kWh. Jedoch ergibt die Summe aller Zähler bei den Mietern lediglich 16999 kWh.

    Nun habe ich zwei Fragen: Erstens, kann so ein großer Verlust über Wärmeverluste der Rohre bzw Umwälzung des Wassers erklärt werden?

    Zweitens: Müssen die weiteren ~ 16000 kWh nun auf die Mieter aufgeteilt werden oder wie wird hier nun gerechnet?

    Grüße

    Hsrye

    Zitat

    Dann darf es auch keinen Verteilerschlüssel nach Personen in der Abrechnung geben. Denn außer bei den Kostenarten, wo ein Verbrauchszähler vorhanden ist, ist die Verteilung nach dem Verhältnis der Wohnfläche gesetzlich vorgeschrieben.

    OK, gut zu wissen. Wir fanden nur bei Kosten wie Allgemeinstrom und Hausmeister Kosten, würden Personenanteile den "Verbrauch" fairer darstellen, aber dann muss eben nach qm abgerechnet werden.

    Zitat

    Wenn es keinen separaten Stromzähler für die zentrale Heizanlage gibt, ist als Schätzwert 5-10% der Brennstoffkosten realistisch.

    Dann werden wir mal 5% nehmen. Die Heizanlagen sollten relativ modern sein denke ich. Mein Vermieter will Sicherheitshalber noch einen Heizungsbauer zu Rate ziehen, aber der wird dann Wahrscheinlich das selbe sagen.

    Vielen vielen Dank für das ganze Feedback, war extrem Hilfreich.

    Der zu lange Abrechnungszeitraum war in der letzten Abrechnungsperiode zu der ich noch nicht hier gewohnt habe. Von den damaligen Mietern hat sich keiner beschwert, wobei man eventuell Anzweifeln könnte ob sie von dem längeren Zeitraum wussten, da teilweise der Abrechnungszeitraum nicht einmal auf den alten Abrechnungen stand. Der Grund war (aus den mir vorliegenden Unterlagen) der Abrechnungszeitraum des Gaslieferanten. Anscheinend fand mein Vermieter es einfacher wenn sich dieser mit der Nebenkostenabrechnung deckt.

    Die aktuelle "Abrechnung" an sich ist von vorne bis hinten voller Fehler, bei den Heizkosten wurde zu 100% nach Verbrauch gerechnet und Differenzen von Zähler und Rechnung hat er einfach auf den Verbrauch geschlagen.

    Dazu hat er die Stromkosten der Heizung zum Allgemeinstrom gezählt.

    Wohnflächen waren fehlerhaft und Einheitspreise nicht nachvollziehbar.

    Ich habe dem Vermieter angeboten ihm bei der diesjährigen Abrechnung zu helfen, damit sie übersichtlicher, nachvollziehbarer und vor allem korrekter wird. Die Frage mit dem Wasserverbrauch war die einzige die mich noch sehr beschäftigt hat.

    Die Rechnung erhielt er im Januar diesen Jahres, also fällt sie in die Aktuelle Abrechnungsperiode und somit dürfte ja alles rechtens sein hoffe ich.

    Heizkosten werden nun über einen 30/70 Schlüssel verteilt und den Stromverbrauch für die Heizungen müssen noch ermittelt werden. Der Rest sollte eigentlich "straight forward" sein und nach Personen-Anteilen bzw m² Wohnfläche zu berechnen.

    In den Mietverträgen ist kein Verteilschlüssel genannt, falls diese Frage noch aufkommen würde :).

    ok, vielen dank für die Antworten. Da hab ich dann viel zu kompliziert gedacht. Also muss der Vermieter einfach die Rechnung von 2018 mit den Verbräuchen bis Mitte 2019 "verrechnen" wenn ich das richtig verstanden hab :).

    Und noch kurz ein weiterer Gedanke: Das würde ja bedeuten, falls die komplette Rechnung einfach abgerechnet wird, das ich für einen Rechnungsbetrag zahle, für den ich nur 1/3 vom Jahr kosten verursacht habe und die anderen 2/3 mein Vormieter. (Entschuldigung für den Doppelpost, editieren ging nicht mehr)

    Zitat

    Beim Abflußprinzip nimmt man einfach nur den Betrag X laut Rechnung, der innerhalb des Abrechnungszeitraums bezahlt werden musste. Und dann braucht man die Summe der Zähler in allen Wohnungen Y. Denn diese können vom Verbrauch laut Versorger Rechnung abweichen. Dann kann man rechnen, Gesamtbetrag X : Ablesungen aller Wohnungen Y x dein Verbrauch 45 = Deine Kosten.

    Bisher wäre nach dem Abflußprinzip gerechnet worden*, jedoch fällt der Betrag X ja nur zur Hälfte in den aktuellen Abrechnungszeitraum.

    Wie ist es also in meinem Fall, in dem der Rechnungsbetrag vom letzten Jahr nur zur hälfte in den Aktuellen Abrechnungszeitraum fällt und zur Hälfte in den alten Abrechnungszeitraum?

    Oder ist davon auszugehen das sich die Kosten für einen m³ Wasser und Abwasser nicht ändern in diesem Jahr und man kann mit diesen Einheitspreisen einfach rechnen?

    *Jedoch hat der Vermieter für die Abrechnung 2018 den Abrechnungszeitraum von 01.01 - 31.12 auf 01.07-30.06 geändert. Hierbei hat er einfach die Abrechnung um ein halbes Jahr verschoben und über 1,5 Jahre abgerechnet(Was er ja eigentlich nicht darf, damalige Mieter haben sich nicht beschwert). Das Skurrile ist er hat einfach den Verbrauch von 2017 halbiert und diesen als "Rechnungswert" für das Halbjahr 2018 verwendet. Ich kann mir nicht vorstellen dass das so korrekt ist.

    Hallo,

    ich habe ein sehr konfuses Problem. Bzw ist es für mich sehr verwirrend. Ich habe letzte Woche meine erste Nebenkostenabrechnung von meinem neuen Vermieter erhalten.

    Der Abrechnungszeitraum reicht vom 01.07.18 bis zum 30.06.2019.

    Ich bin am 01. September in die Wohnung gezogen. Mein Verbrauch bis zum 12.08.19 waren 45 m³.

    Der Abrechnungszeitraum der Wasserwerke reicht vom 01.01.2018 bis 31.12.2018. Der Verbrauch in diesem Jahr betrug 846 m³.

    Meine Frage ist nun wie mein Verbrauch hier anzurechnen ist?

    Mein Verbrauch von 45m³ kann ja nicht komplett den 846 aus dem Jahr 2018 angerechnet werden oder?

    Mein Vermieter selbst macht das alles nur so lari fari und hat Augenscheinlich keine Ahnung was er da tut. Er hätte jetzt meinen Verbrauch bis zum 12.08.19 mit den Kosten aus dem Jahr 2018 komplett verrechnet obwohl ich in diesem Jahr nur 4 Monate dort gewohnt habe. Ablesewerte vom 31.12.18 gibt es keine.

    Ich hoffe Ihr versteht meine Verwirrung.

    Sollte mein Verbrauch zum 31.12 nun geschätzt werden?

    Gruß Hsrye

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