Hallo
Nun habe ich verschiedenes zu dem Thema im Netz gefunden und bin etwas verwirrt....
Ich wurde gekündigt und bei der Berechnung der Frist bis wann ich die Wohnung zu verlassen habe, hat sich der Vermieter offenbar um 3 Monate zu meinen Ungunsten verrechnet.
Nun finde ich zu der Frage ältere Antworten, die davon sprechen dass die Kündigung zwar gültig ist aber ich eben 3 Monate länger Zeit habe.
Andere - wohl neuere Einträge - sprechen davon dass die Kündigung durch die falsche Berechung der Frist vollkommen ungültig ist ....
Was ist nun Sache und der AKTUELLSTE Stand der Rechtsprechung? ![]()
Vielen Dank für die Antworten