Beiträge von subway47

    Woran liegt es denn eigentlich, dass die obere Wohnung nicht vermietet werden soll? Ich meine, das ist für euch natürlich sehr schön, aber für den Eigentümer sollten die Einnahmen auch schön sein normalerweise.

    Ursprünglich war das Haus für eine einzige Familie mit Kindern gebaut worden und die Kinder hatten wohl die obere Räume. Ein separates Bad und eine kleine Küche ist dort vorhanden.

    Eines der Kinder ist jetzt mein Vermieter.

    Es gibt aber keinen separaten Eingangsbereich für die obere Wohnung. Wenn die obere Wohnung auch vermietet werden sollte, müsste also ein separater Eingangsbereich für beide Wohnungen geschaffen werden, was wohl zu aufwändig wäre.

    Hallo Fruggel,

    danke für deine Einschätzung.

    Allerdings habe ich mich im Mietvertrag dazu verpflichtet, die Heizanlage in Eigenverantwortung zu betreiben. Damals habe ich noch nicht durchdacht, dass die leer stehende Wohnung auch Kosten verursacht.

    Ich war und bin aber, ehrlich gesagt, sehr froh, dass ich mit meiner Frau das Haus quasi komplett für uns allein habe.

    Aber ich werde dann mal mit meinem Vermieter darüber sprechen.

    Danke ünd Grüße :)

    Ich wohne zur Miete in einem Zweifamilienhaus, allerdings ist die zweite Wohnung im Obergeschoss seit meinem Einzug im Jahr 2011 nicht vermietet und das wird auch so bleiben.

    Für Heizung und Warmwasser bin ich selbst verantwortlich. Also für Betriebsstoffe und Wartung.

    Für die Warmwasserversorgung gibt es einen 200-Liter-WW-Speicher und die Versorgung läuft über eine Zirkulationsleitung, die eine permanente Bereitstellung von heißem Wasser an allen Verbrauchsstellen zur Verfügung stellt.

    Nun ist es aber so, dass diese WW-Zirkulation unnötigerweise auch permanent die obere leer stehende Wohnung versorgt und für mich somit Kosten verursacht, die eigentlich unnötig sind.

    Sperrventile, die eine Stilllegung der WW-Stränge in die obere Wohnung ermöglichen würde, sind leider nicht vorhanden.

    Meine Frage ist nun, ob ich von meinem Vermieter den nachträglichen Einbau solcher Sperrventile und somit eine Stilllegung der unbenutzten Leitungsstränge verlangen kann.

    Immerhin besteht ja durch das Stagnationswasser in den quasi "toten" Leitungen auch die Gefahr der Bildung und Ausschwemmung von Mikroorganismen, wie beispielsweise Legionellen.

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