Sehr häufiger Besuch meiner Freundin

  • Hallo liebes Mietrecht Forum,

    ich habe seit ca. 6 Monaten eine Freundin welche sehr häufig bei mir zu Besuch ist.

    Sie hat in der selben Stadt eine eigene Wohnung, ist jedoch 4-5 mal die Woche bei mir und übernachtet hier. Sie kommt meist gegen Abend und verlässt das Haus dann auch wieder morgens.

    Nun haben mir meine Vermieter einen Brief geschrieben, dass ich diese Situation zu beenden habe, da sie ihrer Meinung nach bei mir wohnt.

    Ich weiss, dass Besucher 6 Wochen am Stück bei mir bleiben dürfen.

    Die 6 Wochen sind ja schon lange überschritten, aber sie bleibt ja nicht jeden Tag der Woche bei mir.

    Gibt es da irgend eine gesetzliche Regelung bis zu wie vielen Tagen die Woche es noch als Besuch zählt?

    Vielen Dank für eure Hilfe und beste Grüße

  • Hallo Pinch,

    es ist egal, ob jemand nicht jeden Tag zu Besuch ist, sobald der Vermieter Grund zur Annahme hat, dass der Besucher kein Besucher mehr ist, sondern zum Mitbewohner geworden ist. muss man die Erlaubnis für diese Person beim Vermieter einholen. Und die konstante Regelmäßigkeit über längere Zeit hinweg kann die Annahme begründen.

    Der Punkt, wann ein Besucher zum Mitbewohner wird, lässt sich nicht definieren. Das ergibt sich aus den individuellen Umständen. Das mit den 6 Wochen ist lediglich ein Anhaltspunkt, aber keine Definition.

    Gemäß §553 BGB muss die Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden, wenn eine Person als Mitbewohner angesehen werden kann, auch wenn man ein berechtigtes Interesse hat, die Erlaubnis zu bekommen.

  • Mein Vermieter kann mir also verbieten, dass meine Freundin hier einzieht?

    In der Regel nicht, da es ein berechtigtes Interesse ist, mit dem Lebenspartner zusammen wohnen zu wollen. Aber man muss um Erlaubnis fragen gemäß dem Gesetz.

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