Eigentümer ist nicht Vermieter bei Verkauf

  • Hallo,

    mich würde mal interessieren, wie das mit einem Wohnungsverkauf bei einem vermieteten Objekt läuft, wenn der alte Vermieter nicht zugleich der Eigentümer ist? (Weils z.B. über ne Gesellschaft läuft)

    Also konkret: im Normalfall schreibt ja der alte Vermieter irgendwann seine Mieter an und informiert sie, dass es einen neuen Eigentümer gibt. Aber wenn der alte Vermieter eben nicht der Eigentümer ist, muss dann trotzdem er dem Mieter Bescheid geben? Oder muss das dann der alte Eigentümer machen? Oder gar beide?:confused:

    Vielen Dank schonmal!

  • Hallo Mayalana,

    der Vertragspartner des Mieters ist stets der Vermieter.
    Auch wenn mir als Mieter irgendjemand mit Grundbuchauszug käme und behauptet, er sei der Eigentümer, würde es mich nicht zu interessieren haben.

  • Danke für die Antwort.
    Also dann hab ich das schon richtig aufgefasst. Wir haben nämlich Anfang des Monats einen Schrieb bekommen von wegen "ich bin der neue Eigentümer.... Bitte in Zukunft Miete an mein Konto überweisen..." Daraufhin hatten wir telefonisch darauf hingewiesen, dass wir eine schriftliche BEstätigung von unserem vorigen Vermieter brauchen, bevor wir einfach so die Mietüberweisung ändern.
    Jetzt kam aber anstatt einer Bestätigung des Vermieters eine Bestätigung des Vertreters des früheren Eigentümers. :confused:
    Darum wollte ich den neuen Eigentümer nochmal schriftlich darauf hinweisen, dass das nicht ausreicht, sondern wir eine schriftliche Erklärung des altern Vermieters brauchen. Damit sollte ich dann ja schon recht haben...

  • Danke für die Antwort.
    Also dann hab ich das schon richtig aufgefasst. Wir haben nämlich Anfang des Monats einen Schrieb bekommen von wegen "ich bin der neue Eigentümer.... Bitte in Zukunft Miete an mein Konto überweisen..." Daraufhin hatten wir telefonisch darauf hingewiesen, dass wir eine schriftliche BEstätigung von unserem vorigen Vermieter brauchen, bevor wir einfach so die Mietüberweisung ändern.
    Jetzt kam aber anstatt einer Bestätigung des Vermieters eine Bestätigung des Vertreters des früheren Eigentümers. :confused:
    Darum wollte ich den neuen Eigentümer nochmal schriftlich darauf hinweisen, dass das nicht ausreicht, sondern wir eine schriftliche Erklärung des altern Vermieters brauchen. Damit sollte ich dann ja schon recht haben...


    Jooo,
    ich kann Dir ja auch mal 'n' Brief schreiben...
    Nee, also, das Schreiben MUSS vom bisherigen VM sein und seine Original-Unterschrift tragen - mit MV-Unterschrift vergleichen! - . Darin MUSS auch der neue Vermieter (eben, nicht zwangsweise Eigentüber) benannt werden und das Datum des wirtschaftlichen Übergangs.

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