Haus fast gekauft, kann Mieter ein Problem werden?

  • Hallo, ich bin neu hier und grüße euch allen :)

    So und zwar geht es bei uns um folgendes:

    Wir sind kurz davon einen 2-Familienhaus zu kaufen (müssen nur noch zum Notar unterschreiben). Wir brauchen das Haus komplett für uns selbst (eine Partei Elternteil und auch Käufer und andere Partei Sohn mit Familie)

    Da wo der Sohn eigentlich rein muss, ist zurzeit einen Mieter, der schon über 20 Jahre da lebt, was es heißt 9 Monate Kündigungsfrist.

    Der Mieter würde schon vom jetzigen Eigentümer zum August 2020 gekündigt.

    (Jedoch bin ich mir nicht sicher ob er fürs Eigenbedarf gekündigt wurde).


    Meine Frage ist also:

    Kann der Mieter dennoch Probleme machen? (1 Person, ca. 45 Jahre alt, alleinlebend, kein schwerer Fall) was ist wenn er zum 01.08 nicht raus will, weil ihm zu „bequem“ ist?


    Sollte mein Sohn dann auch zum 01.08.2020 seine Mietwohnung kündigen?

    Der Sohn kann ja nicht mit der Familie auf die Straße, weil der Mieter nicht raus will oder wenn es später gerichtlich geklärt werden muss zieht sich auch in die Länge. (wer würde dann die Kosten für sowas tragen)?

    Vom Makler und Verkäufer wird alles schön geredet, „JA er ist allein, findet schnell eine neue Wohnung usw.)


    Wir wollen ja nicht ein Haus kaufen, um Probleme zu bekommen.

    Könnte man da etwas mit den Notar klären ?


    für jede sinnvolle Hilfe bin ich sehr dankbar??

    Einmal editiert, zuletzt von Aldo1993 (30. Oktober 2019 um 02:16)

  • Hallo und Willkommen im Forum,

    Ja, leider kann es passieren, dass der Mieter nicht ausziehen wird und leider kommt so etwas auch immer mal vor. Als Eigentümer muss man dann bei Gericht Räumungsklage einreichen, um den Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen zu können. Die Kosten werden zwar dem Mieter auferlegt, du musst diese aber erst mal vorstrecken.

    Es kann auch sein, dass der Mieter Widerspruch gemäß §574 BGB wegen sozialer Härte einlegt. Das verhindert zwar den Auszug in der Regel nicht, aber verzögert ihn ganz legal, sodass sich die Sache länger hinzieht. Dein Sohn sollte also nicht zu bald seine Wohnung kündigen.

    Der aktuelle Eigentümer kann den Mieter nicht kündigen, jedenfalls nicht wegen Eigenbedarf. Und der Verkauf des Hauses ist in der Regel kein Grund zur Kündigung, nur in ganz besonderen Umständen, die eher selten vorkommen.

    Und dann könnt hr die Kündigung erst aussprechen, wenn ihr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen seid, was je nach Gemeinde mehrere Monate dauern kann. Mit August 2020 wird es also sehr wahrscheinlich nicht klappen.

    Wenn man merkt, dass es Hindernisse gibt, kann man dem Mieter auch einen angemessenen Geldbetrag als Umzugsbeihilfe anbieten. Das könnte ihm die Entscheidung leichter machen, die Wohnung zu verlassen. Man sollte durchaus bewußt darüber sein, dass der Mieter nach 20 Jahren mit der Wohnung sehr verwurzelt ist und es ihm psychologisch gesehen schwer fallen wird, da raus zu gehen. Verständnis zu zeigen gegenüber dem Mieter, ihn unterstützen, eben einfach menschlich rüber kommen, sodass sich der Mieter nicht wie ein überflüssiges "Etwas" fühlt, wird viel zielführender sein als alles andere.

  • Und dann könnt hr die Kündigung erst aussprechen, wenn ihr als Eigentümer im Grundbuch eingetragen seid, was je nach Gemeinde mehrere Monate dauern kann.

    Wo ist dafür die Quelle im Gesetz? Das ist bei uns nämlich sehr interessant.

  • Im Sinne des §566 BGB geht der Mietvertrag auf den neuen Eigentümer über. Eigentümer ist man gemäß §873 BGB aber erst mit der Eintragung im Grundbuch. Wenn der Mietvertrag aber vorher noch gar nicht auf den Erwerber über gegangen ist, hat er auch keine Rechtsbefugnis für eine Eigenbedarfskündigung.

    Eine Vollmacht des Verkäufers, Kündigungen aussprechen zu dürfen, würde auch nicht helfen, denn mit dieser Vollmacht vertritt der neue Eigentümer dann nur die Rechte des Verkäufers, es könnte die Kündigung also nur zugunsten des Verkäufers ausgesprochen werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!