Hallo, in über Wohnung ist eine EBK vorhanden. Hier ist nun der Spüler kaputt.
Der Vermieter möchte es nicht auf seine Kosten beseitigen. Denn "er habe mir die Küche netter Weise zur Nutzung überlassen" - da ich dafür keine extra Miete zahlen muss, ist er nicht Verantwortlich.
Im Mietvertrag steht dazu folgendes... *Die EBK incl. aller Geräte bleiben Eigentum vom Vermieter und verbleiben bei einem evt. Auszug in der Wohnung.*
Wer ist nun verantwortlich? Er oder ich?