defekte Spülmaschine

  • Hallo, in über Wohnung ist eine EBK vorhanden. Hier ist nun der Spüler kaputt.

    Der Vermieter möchte es nicht auf seine Kosten beseitigen. Denn "er habe mir die Küche netter Weise zur Nutzung überlassen" - da ich dafür keine extra Miete zahlen muss, ist er nicht Verantwortlich.

    Im Mietvertrag steht dazu folgendes... *Die EBK incl. aller Geräte bleiben Eigentum vom Vermieter und verbleiben bei einem evt. Auszug in der Wohnung.*

    Wer ist nun verantwortlich? Er oder ich?

  • Wenn die Küche Bestandteil des Mietvertrags ist, bzw. darin erwähnt wird, dann würde ich davon ausgehen, dass diese auch zur Mietsache gehört und die Instandhaltungspflicht dem Vermieter obliegt.

    Anders wäre es, wenn im vertrag gar nichts davon stehen würde. In dem Fall könnte man von einer Leihe ausgehen und der Vermieter müsste tatsächlich nichts reparieren.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Im Mietvertrag steht dazu folgendes... *Die EBK incl. aller Geräte bleiben Eigentum vom Vermieter und verbleiben bei einem evt. Auszug in der Wohnung.*

    Wenn das wirklich so da drin steht , ist der VM auch dafür verantwortlich , wenn da was kaputt geht .Frage ist nur , wie das mit der Schuld aussieht .... Ob der VM auch noch dafür zuständig ist, wenn der Mieter z.B. für die Beschädigung verantwortlich gemacht werden könnte .... Oder ?

  • Anders wäre es, wenn im vertrag gar nichts davon stehen würde. In dem Fall könnte man von einer Leihe ausgehen und der Vermieter müsste tatsächlich nichts reparieren.

    Das stimmt nicht. Wenn nichts im Vertrag steht, dann gehört sämtliche vorhandene Einrichtung und Geräte zur Mietsache dazu. Denn man hat die Wohnung ja so besichtigt und so ist es dann Mietsache. Die Türen in einer Wohnung gehören ja auch zur Wohnung, obwohl sie nicht im Mietvertrag erwähnt sind.

    Wenn der Vermieter will, dass die Küche nicht zur Mietsache gehört, dann muss dies explizit im Mietvertag so eingetragen werden.

  • Wenn das wirklich so da drin steht , ist der VM auch dafür verantwortlich , wenn da was kaputt geht .Frage ist nur , wie das mit der Schuld aussieht .... Ob der VM auch noch dafür zuständig ist, wenn der Mieter z.B. für die Beschädigung verantwortlich gemacht werden könnte .... Oder ?

    Also der Spüler wurde normal genutzt. Nun läuft urgendwo Wasser aus... :/

    Ich denke nicht dass er mir da was anhängen kann.

  • Also der Spüler wurde normal genutzt. Nun läuft urgendwo Wasser aus... :/

    Ich denke nicht dass er mir da was anhängen kann.

    Das habe ich damit auch nicht sagen wollen .... Aber so manch ein VM kommt da auf die abenteuerlichsten Ideen , nur um nicht bezahlen zu müssen (leider selber schon mehrfach erleben müssen)

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